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Wir haben für morgen kurzfristig eine Selbstbefassung des Verkehrsausschusses des Bundestages zu den Auswirkungen des Urteils insbesondere auf die DB AG beantragt. Die Aufgabenträger haben es jetzt in der Hand, durch eine kluge Ausschreibungspolitik mehr und qualitativ bessere Angebote für den gleichen öffentlichen Zuschuss zu erzielen. Durch den Branchentarifvertrag im SPNV, der maßgeblich von der Eisenbahner-Verkehrsgewerkschaft verhandelt worden ist, wird sicher gestellt, dass dieser Wettbewerb nicht über das Lohnniveau geführt wird. Wir fordern die Aufgabenträger auf, ökologisch hohe Standards anzuwenden, um den Umweltvorteil gegenüber dem Auto weiter auszubauen. Wir fordern Minister Ramsauer zudem auf, bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auch im übrigen ÖPNV für mehr Wettbewerb zu sorgen und die Aufgabenträger zu stärken, wie es die kommunalen Spitzenverbände fordern. Der im Koalitionsvertrag geforderte Vorrang kommerzieller Verkehre darf nicht mit eine bevorzugten Rechtsstellung oder öffentlichen Zuschüssen verknüpft werden. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die EU-Verordnung 1370, der gerichtlich genau so ausgehen würde, wie der BGH jetzt für den SPNV entschieden hat.
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