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Mobilität & Reisen   
Durch Wettbewerb für mehr öffentlichen Nahverkehr sorgen
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs über Direktvergaben im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erklärt Dr. Anton Hofreiter, Sprecher für Verkehrspolitik:
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach für teilweise milliardenschwere Verkehrsverträge das Vergaberecht anzuwenden ist. Direktvergaben sind exklusive Verhandlungen mit nur einem Betreiber und damit nur im sehr engen Rahmen des Vergaberechts möglich. Damit werden die Aufgabenträger gestärkt, die nun im Wettbewerb den besten Betreiber ermitteln und nicht mehr unter Druck gesetzt werden können, den Vertrag mit einem "präferierten Betreiber" zu schließen. Direktvergaben, die über eine einmalige kurze Verlängerung bestehender Nahverkehrsverträge hinausgehen, ist nun zu Recht der Riegel vorgeschoben worden. Denn Direktvergaben sind in der Vergangenheit häufig vom Betreiber ausgenutzt worden, um für ein schlechtes Angebot überhöhte öffentliche Zuschüsse einzustreichen. So war es der Fall bei der Direktvergabe der Berliner S-Bahn und in den jetzt entschiedenen Fällen in Brandenburg und Nordrhein Westfalen.

Wir haben für morgen kurzfristig eine Selbstbefassung des Verkehrsausschusses des Bundestages zu den Auswirkungen des Urteils insbesondere auf die DB AG beantragt.

Die Aufgabenträger haben es jetzt in der Hand, durch eine kluge Ausschreibungspolitik mehr und qualitativ bessere Angebote für den gleichen öffentlichen Zuschuss zu erzielen. Durch den Branchentarifvertrag im SPNV, der maßgeblich von der Eisenbahner-Verkehrsgewerkschaft verhandelt worden ist, wird sicher gestellt, dass dieser Wettbewerb nicht über das Lohnniveau geführt wird. Wir fordern die Aufgabenträger auf, ökologisch hohe Standards anzuwenden, um den Umweltvorteil gegenüber dem Auto weiter auszubauen.

Wir fordern Minister Ramsauer zudem auf, bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auch im übrigen ÖPNV für mehr Wettbewerb zu sorgen und die Aufgabenträger zu stärken, wie es die kommunalen Spitzenverbände fordern. Der im Koalitionsvertrag geforderte Vorrang kommerzieller Verkehre darf nicht mit eine bevorzugten Rechtsstellung oder öffentlichen Zuschüssen verknüpft werden. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die EU-Verordnung 1370, der gerichtlich genau so ausgehen würde, wie der BGH jetzt für den SPNV entschieden hat.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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