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Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971 ist nach Einschätzung aller Experten eindeutig veraltet: Die Grenzwerte entsprechen nicht mehr den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, die Ansprüche auf Schallschutz bleiben hinter dem zurück, was in verschiedenen anderen Bereichen zwischenzeitlich als angemessen festgelegt wurde. Die Siedlungsentwicklung im Flughafenumland wird vom alten Gesetz nicht mehr wirksam gesteuert. Betroffene, Verbände, Flugwirtschaft, Juristen und Experten sind sich einig, dass ein neues Fluglärmgesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden muss. Ziele der Neuregelung müssen sein: Anpassung der Grenzwerte für die innere und äußere Schutzzone, passive Lärmschutzmaßnahmen, also Schallschutz im Außen- und Innenbereich betroffener Wohnungen, Bauverbote beziehungsweise Beschränkungen in den Schutzzonen und verbesserte Information und Beteiligung der Betroffenen. Die Kosten für die Maßnahmen müssen gemäß dem Verursacherprinzip von der Flugwirtschaft übernommen werden. Sie können an die Verbraucher weitergegeben und auf den Ticketpreis umgelegt werden. Bei geschätzten Kosten von etwa 500 Miillionen Euro in 10 Jahren wären das ungefähr 1-2 Euro pro Ticket. Die vorgestellten Eckpunkte des Fluglärmgesetzes kennzeichnen den Referentenentwurf aus dem Umweltministerium als maßvoll. Um die Wirtschaftlichkeit der deutschen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu erhalten, werden für die Umsetzung längere Zeiträume vorgesehen. Wir meinen: Das neue Gesetz muss einerseits deutliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen und andererseits Klarheit wie Verlässlichkeit für die Flugwirtschaft. Bis der Entwurf öffentlich diskutiert werden kann, sind noch Absprachen innerhalb der Regierung notwendig. Zu einigen wenigen Punkten besteht noch kein Konsens, etwa bei der Frage der Einbeziehung des militärisch verursachten Lärms oder der Höhe der Grenzwerte. Es stehen aber weitere beachtenswerte Instrumente zur Lärmreduktion bereit. So sind in der Zwischenzeit EU-Richtlinien erlassen worden, die Verbesserungen im Lärmschutz zum Ziel haben, etwa die Richtlinie zu Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft (EU-Richtlinie 2002/30/EG). Sie sieht vor, bei Flughäfen mit spezifischen Lärmproblemen Betriebsbeschränkungen und Betriebsverbote etwa für alte und besonders laute Flugzeuge zu erlassen. Überdies enthält die EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie den so genannten "Balanced Approach" der ICAO: Der Ansatz sieht bei Lärmproblemen an Standorten die Anwendung verschiedener, aber aufeinander abgestimmter Lärmminderungsmaßnahmen an Flughäfen vor (etwa der Einsatz leiserer Flugzeuge, Festlegung lärmoptimierter Betriebsverfahren, Baubeschränkungen sowie lärmbedingte Betriebsbeschränkungen). Die Umgebungslärm-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) schafft darüber hinaus Grundlagen für Lärmminderungsstrategien auch an Flughäfen. In den kommenden Jahren werden auch für Gebiete um große Flughäfen Lärmkarten zur Darstellung der Belastungssituation erarbeitet und für lärmbelastete Bereiche Aktionspläne zur Lärmminderung entwickelt. Auch wird in Folge der Richtlinie die Öffentlichkeit in die Lärmminderungsplanung von Flughäfen stärker eingebunden. Die Kombination verschiedener Maßnahmen ist eine vielversprechende Option für einen Neubeginn beim Schutz vor Fluglärm. Die Umsetzung ist in Arbeit. Wir sind zuversichtlich, dass trotz unterschiedlicher Erwartungen der Beteiligten ein Konsens gefunden werden kann. Nur im Dialog können Positionen und Gegensätze erkennbar werden, ohne Vorurteile und Unvereinbarkeiten zu kultivieren. Regierung und Parlament sind aufgerufen, die unterschiedlichen Interessen auszubalancieren und eine gerechte Lösung zu finden. Wir rechnen mit parlamentarischen Beschlüssen im Verlauf des Jahres 2004.
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