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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 27.01.2003
Acrylamid-Anhörung im Bundestag:
Verbindliche Regelungen erst nach ausreichendem Erkenntnisgewinn möglich
Anlässlich der Acrylamid-Anhörung im Verbraucherschutzausschuss erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:

Die Bundesregierung ist - nachdem eine schwedische Untersuchung im Frühjahr letzten Jahres hohe Acrylamidwerte in Lebensmitteln entdeckt hatte - mit ihrem Minimierungskonzept beispielhaft in der EU vorangegangen.

Nach Darstellung der Experten ist die Gesundheitsgefährdung durch Acrylamid durchaus beunruhigend. Schwedische Wissenschaftler gehen von 8.000 bis 10.000 zusätzlichen Krebserkrankungen durch Acrylamid aus.

Mithilfe des zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz, den Ländern, der Wirtschaft und dem Verbraucherschutzministerium abgestimmten Minimierungskonzeptes konnten die Acrylamidwerte in besonders stark belasteten Lebensmitteln, z.B. Pommes frites und Chips, bereits durch Veränderungen der Temperaturen gesenkt werden.

Perspektivisch ist das Minimierungskonzept der Einstieg für verbindliche Regelungen, die auf diesem Erkenntnisgewinn beruhen:
  • verbindliche Beteiligung aller Unternehmen am Minimierungskonzept, verbindliche Zeitpläne für die Umsetzung von Acrylamid-Minimierungsmaßnahmen;
  • Schaffung einer für die Wirtschaft verbindlichen "guten fachlichen Praxis" zur Minimierung von Acrylamidwerten;
    neue Zubereitungshinweise und Informationen für die Verbraucher;
  • Schaffung von EU-weiten Regelungen für Analytik, Minimierungsstrategie, Überwachung und verbindliche Maßnahmen.
Die rechtlichen Grundlagen für solche Regelungen sind mit der EU-Kontaminantenverordnung sowie der EU-Hygieneverordnung weitgehend vorhanden. Die unionsregierten Länder müssen nun endlich das Verbraucherinformationsgesetz unterstützen, um eine sinnvolle Information der Verbraucher zu ermöglichen.

Weiterhin werden wir folgende Themenbereiche diskutieren und prüfen:
  • Einführung vorsorgender Maßnahmen für bestimmte Risikogruppen wie Kinder und Schwangere (z.B. Verzichtsempfehlungen für bestimmte hochbelastete Produkte), wenn technische Lösungen kurzfristig nicht realisierbar sind;
  • Änderung der Verzehrsempfehlungen für Verbraucher, um eine hohe Acrylamidbelastung zu verhindern;
  • Acrylamidbelastungen in Kosmetika und durch Rauchen;
  • neue Kommunikationsformen, um komplexe Informationen über den Acrylamidgehalt von Produkten zu vermitteln.




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