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Ebenso wie Verbraucherschutz und Umweltschutz ist Tierschutz eine Querschnittsaufgabe, deren Erwähnung und Umsetzung nicht nur im Kapitel zur Agrarpolitik ihren Platz hat. Schaffung von Arbeitsplätzen, ökologische Modernisierung, Aufbau Ost, Mobilität, Rechts- und Innenpolitik, Globalisierung, Europäischer Einigungsprozess - in der Mehrzahl der Kapitel des Koalitionsvertrages wäre das Thema Tierschutz ansprechbar gewesen. Ebenso mager bleiben auch die avisierten Maßnahmen zum Tierschutz: Direktzahlungen an tierhaltende Landwirte sollen unter anderem an die Einhaltung von Tierschutzkriterien gebunden werden, Haltungs- und Transportbedingungen sollen verbessert werden - aber Konkretes wurde nicht formuliert. Und die in diesem Zusammenhang erwähnte Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung zielt wohl eher auf Wahrung von handelspolitischen Interessen ab denn auf Umsetzung der Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzesgesetzes. Dazu wird gesagt, dass dies alles auf EU-Ebene angestrebt wird. Auf nationaler Ebene kann bestenfalls von einem indirekten Mitnahmeeffekt durch die Förderung von ökologischer Landwirtschaft ausgegangen werden. Ansonsten wird mit "nationalen Alleingängen" in Sachen Tierschutz wohl eher nicht zu rechnen sein. Dabei könnte man von Deutschland als größtem EU-Land durchaus erwarten, dass es eine Vorreiterrolle übernimmt, wie es in Sachen Tierschutz durch "nationale Alleingänge" die Niederlande oder Dänemark vorgemacht haben. Aber auch Ungesagtes lässt hoffen - zumal die Wahlaussagen ja unmissverständlich in Richtung mehr Tierschutz tendierten. Und deswegen wird der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM) auch nicht locker lassen, die Bundesregierung an ihre Aussagen zu erinnern. "Wir werden weiterhin das Gespräch mit der Regierung suchen," erklärt Sandra Gulla, Vorsitzende des VgtM, "und wir werden an die Notwendigkeit des Verbandsklagerechtes für Tierschutz-Organisationen ebenso erinnern wie an die Dringlichkeit, zügig Haltungsverordnungen für alle Nutztierarten unter Beachtung der Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzgesetzes zu schaffen." Darüber hinaus müsse bewusst sein, dass Umweltschutz und Tierschutz eigenständige Werte seien, die häufig, aber nicht immer, gleichgerichtet seien. "Die Umsetzung von Umweltzielen und die Förderung von Zukunftstechnologien darf nicht so weit gehen, die Leidensfähigkeit von Mitgeschöpfen zu ignorieren," stellt Gulla klar. Außerdem dürfe, so wichtig die wirtschaftliche Weiterentwicklung sei, diese doch nicht rücksichtslos prioritär verfolgt werden. "Um Bundespräsident Rau aus seiner Rede im Mai 2001 zu zitieren: `Wir sind uns gewiss einig darüber, dass etwas ethisch Unvertretbares nicht dadurch zulässig wird, dass es wirtschaftlichen Nutzen verspricht´". Der VgtM hofft nun seinerseits auf die Gesprächsbereitschaft der Koalitionsparteien. Für Rückfragen: Regina Jaeger Tel. (0431) 24 828-13 eMail: jaeger@vgtm.de
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