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![]() Die Unionsvertreter von Bund und Ländern haben im Vermittlungsausschuss nun doch eingelenkt und damit den Weg für notwendige Umstrukturierungen im Mittelstand frei gemacht. Der Vermittlungsausschuss hat zu einem echten Ergebnis gefunden, das den Mittelstand fördert, die Einnahmen der Kommunen sichert und trotzdem die Haushalte von Bund und Ländern nicht übermäßig belastet. Daneben wird möglichen missbräuchlichen Steuergestaltungen ein Riegel vorgeschoben. Wir haben im Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz dem Mittelstand den Weg für notwendige Umstrukturierungen geebnet. Diese wichtigen steuerlichen Erleichterungen für den einkommensteuerpflichtigen Mittelstand sind im Vermittlungsausschuss noch stärker ausgebaut worden. Die steuerfreie Reinvestitionsrücklage, die wir lange gefordert und nun endlich durchgesetzt haben, ist jetzt mit insgesamt 500.000 Euro noch wesentlich großzügiger bemessen. Das ist ein ganz wichtiges Signal in dieser äußerst schwierigen Konjunkturphase. Für eine drastische Anhebung der Rücklage haben wir uns deshalb vehement eingesetzt. Sie verbessert die Investitionsfähigkeit des Mittelstandes, und es können mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, denn mit der Rücklage kann ein einkommensteuerpflichtiger Unternehmer nicht nur seine Kapitalbeteiligungen steuerfrei umschichten, sondern die daraus erzielten Gewinne auch steuerfrei in arbeitsplatzschaffende Investitionen umsetzen. Dafür hat er 2 Jahre Zeit. Für die Reinvestition in neue Gebäude kann die Rücklage nun sogar 4 Jahre lang unversteuert bleiben. Wir wissen um die schwierige finanzielle Lage der Kommunen und haben deshalb das Vermittlungsverfahren genutzt, die Finanzkraft der Kommunen weiter zu stärken und auf eine breitere und solidere Basis zu stellen. Bund und Länder haben ihre gemeinsame Verantwortung für die Kommunen wahrgenommen und die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen gesichert. Damit ist jetzt klar, Dividenden aus Streubesitz, also aus Beteiligungen unter 10 Prozent, unterliegen weiterhin der Gewerbesteuer. Veräußerungsgewinne sind aber komplett steuerfrei - dieses Kernelement der Unternehmensteuerreform bleibt unverändert erhalten. Damit haben wir hier eine Lösung gefunden, die für alle Betroffenen tragfähig ist. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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