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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 12.12.2001
Kommunale Einnahmen gesichert -
Mittelstand weiter gestärkt!
Die parlamentarische Geschäftsführerin Kristin Heyne und die finanzpolitische Sprecherin Christine Scheel:

Die Unionsvertreter von Bund und Ländern haben im
Vermittlungsausschuss nun doch eingelenkt und damit den Weg
für notwendige Umstrukturierungen im Mittelstand frei
gemacht. Der Vermittlungsausschuss hat zu einem echten
Ergebnis gefunden, das den Mittelstand fördert, die
Einnahmen der Kommunen sichert und trotzdem die Haushalte
von Bund und Ländern nicht übermäßig belastet. Daneben wird
möglichen missbräuchlichen Steuergestaltungen ein Riegel
vorgeschoben.

Wir haben im Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz dem
Mittelstand den Weg für notwendige Umstrukturierungen
geebnet. Diese wichtigen steuerlichen Erleichterungen für
den einkommensteuerpflichtigen Mittelstand sind im
Vermittlungsausschuss noch stärker ausgebaut worden. Die
steuerfreie Reinvestitionsrücklage, die wir lange gefordert
und nun endlich durchgesetzt haben, ist jetzt mit insgesamt
500.000 Euro noch wesentlich großzügiger bemessen. Das ist
ein ganz wichtiges Signal in dieser äußerst schwierigen
Konjunkturphase. Für eine drastische Anhebung der Rücklage
haben wir uns deshalb vehement eingesetzt. Sie verbessert
die Investitionsfähigkeit des Mittelstandes, und es können
mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, denn mit der Rücklage
kann ein einkommensteuerpflichtiger Unternehmer nicht nur
seine Kapitalbeteiligungen steuerfrei umschichten, sondern
die daraus erzielten Gewinne auch steuerfrei in
arbeitsplatzschaffende Investitionen umsetzen. Dafür hat er
2 Jahre Zeit. Für die Reinvestition in neue Gebäude kann die
Rücklage nun sogar 4 Jahre lang unversteuert bleiben.

Wir wissen um die schwierige finanzielle Lage der Kommunen
und haben deshalb das Vermittlungsverfahren genutzt, die
Finanzkraft der Kommunen weiter zu stärken und auf eine
breitere und solidere Basis zu stellen. Bund und Länder
haben ihre gemeinsame Verantwortung für die Kommunen
wahrgenommen und die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen
gesichert. Damit ist jetzt klar, Dividenden aus Streubesitz,
also aus Beteiligungen unter 10 Prozent, unterliegen
weiterhin der Gewerbesteuer. Veräußerungsgewinne sind aber
komplett steuerfrei - dieses Kernelement der
Unternehmensteuerreform bleibt unverändert erhalten. Damit
haben wir hier eine Lösung gefunden, die für alle
Betroffenen tragfähig ist.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
11011 Berlin
T: 030 / 227-5 72 12
F: 030 / 227-5 69 62
eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen:
webmaster@gruene-fraktion.de



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