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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Soziales u. Gesellschaft    Datum: 04.12.2001
Gleichstellung behinderter Menschen auf den Weg gebracht
Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher und Mitglied im Fraktionsvorstand, erklärt:

Wir machen ernst mit der Gleichstellung behinderter Menschen. Die
Regierungskoalition hat ein Gleichstellungsgesetz in den Bundestag
eingebracht, das einen tiefgreifenden Perspektivwechsel in der
Behindertenpolitik vollzieht: weg vom Objekt der Fürsorge anderer hin
zum Subjekt des eigenen Lebens. Ein weiteres
Antidiskriminierungsgsgesetz für den privaten Rechtsverkehr ist in
Vorbereitung.

Bereits bei der Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes hat die
Regierungskoalition neue Maßstäbe gesetzt: Behinderte Menschen und
ihre Organisationen waren von Anfang bei der Ausarbeitung des
Gesetzentwurfes beteiligt. Unser Ziel ist es, behinderten Menschen
eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Mit dem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen wollen wir
Barrierefreiheit im umfassenden Sinne verwirklichen. Die
Verkehrsträger zu Straße, Schiene und Luft werden verpflichtet,
schrittweise Barrierefreiheit herzustellen. Sehbehinderte bekommen
einen Anspruch auf kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt. Die
Gebärdensprache wird gesetzlich anerkannt. Neubauten des Bundes
müssen barrierefrei gestaltet werden, genauso Gaststätten in neu
errichteten Gebäuden.

Die Umgestaltung von Gebäuden, Verkehrsträgern oder
Informationsangeboten soll durch gesetzliche Vorgaben und
Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft erreicht werden. Bei der
Aushandlung von Zielvereinbarungen erhalten die Behindertenverbände
eine aktive Rolle. Der Rechtsschutz wird verstärkt: Die
Behindertenverbände können mit einem Verbandsklagerecht Ansprüche auf
Barrierefreiheit künftig effektiver durchsetzen.

Das zweite Gesetzespaket, an dem wir arbeiten, will den
Diskriminierungsschutz im privaten Rechtsverkehr verbessern. Dabei
geht es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, also
insbesondere um die Begründung und Ausgestaltung von Kauf-, Miet-,
Dienst- oder Versicherungsverträgen. Dieses zweite
Antidiskriminierungsgesetz soll es den Menschen erleichtern, sich
gegen Diskriminierung im Alltag erfolgreich zur Wehr zu setzen. Es
wird auch langfristig zur Bewusstseinsbildung beitragen und helfen,
noch vorhandene Vorbehalte in der Gesellschaft abzubauen.


Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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