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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 27.11.2001
Grüne Vorschläge für einen Konsens bei der Reform der Bundesbank
Führungsstruktur straffen
Die finanzpolitische Sprecherin Christine Scheel schlägt folgenden Konsens vor:

Mit dem Übergang der Verantwortung für die Geldpolitik an die
Europäische Zentralbank muss die Führungsstruktur in der Deutschen
Bundesbank effizient gestrafft werden. Im Rat der Europäischen
Zentralbanken selbst vertritt nämlich nur noch der
Bundesbankpräsident die deutschen Stabilitätsinteressen. Dies
erfordert einen starken unabhängigen Präsidenten im Rahmen eines
einheitlichen Leitungsgremiums. Deshalb sollten der Zentralbankrat
und das Direktorium zu einem Bundesbankvorstand zusammen geführt
werden, der die geschäftspolitischen Entscheidungen fällt und
Richtlinien erlässt, die zukünftig für die Handlungen und
Entscheidungen der Landeszentralbanken bindend sind.

Wettbewerb der Ideen ermöglichen

Die deutsche Stabilitätskultur muss gerade auch in den Regionen vor
Ort gepflegt werden, um das Vertrauen in einen stabilen Euro
nachhaltig zu stärken. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass
Informationen zwischen den Regionen und der Zentrale regelmäßig
ausgetauscht werden und die Kommunikation effizient gewährleistet
ist. Die ideale Plattform hierfür ist der neue Bundesbankvorstand.
Die Regionen sollten über ihre Landeszentralbankpräsidenten darin an
geschäftspolitischen Entscheidungen grundsätzlich beteiligt sein. Der
derzeit geplante sechsköpfige Vorstand reicht dafür nicht aus. Dem
Bundesrat sollte ein Vorschlagsrecht für sechs Mitglieder des
zukünftig idealer Weise zwölfköpfigen Vorstands eingeräumt werden.
Die Bundesregierung schlägt spiegelbildlich dazu weitere sechs
Mitglieder, darunter den Bundesbankpräsidenten vor. Der
Bundesbankpräsident erhält ein Vorschlagsrecht für seinen
Stellvertreter. In Pattsituationen erhält der Bundesbankpräsident ein
doppeltes Stimmrecht, so dass das Kollegialprinzip in vollem Umfang
gewahrt und die geldpolitische Beratung des Präsidenten verlässlich
und dauerhaft institutionalisiert ist.

Aufgaben dezentral erfüllen

Die vielfältigen Aufgaben, die in der Deutschen Bundesbank
verbleiben, sollten natürlich möglichst dort erfüllt werden, wo die
Kompetenz dafür vorhanden ist. Gerade Aufgaben, wie sie z.B. im
Personalbereich anfallen, sollten so dezentral wie möglich erledigt
werden, denn vor Ort besteht hier zweifellos das meiste Wissen über
den konkreten Bedarf und die notwendige Umsetzung. Das sollte auch so
ganz klar in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Die
Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen der Bundesbank können dann
selbständig entscheiden, ob noch weitere Synergieeffekte dadurch
realisiert werden, dass sie bestimmte Aufgaben in regionalen
Kompetenzzentren bündeln.

Rolle der Bundesbank bei der Bankenaufsicht stärken

Die Rolle der Bundesbank bei der Bankenaufsicht muss gestärkt werden.
Gerade vor dem Hintergrund der Umsetzung von neuen
Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel II) muss sich die
Bankenaufsicht immer anspruchsvolleren Aufgaben stellen.
Der Bundesbankvorstand sollte deshalb auch Mitwirkungskompetenzen bei
der Erarbeitung der notwendigen Richtlinien zur Umsetzung der
Bankenaufsicht erhalten. An diese Richtlinien sind die
Landeszentralbanken gebunden, um eine grundsätzlich einheitliche
Handhabung der Bankenaufsicht auch zukünftig zu gewährleisten.
Innerhalb dieses klar umrissenen Rahmens könnten dann bei
Massengeschäften der laufenden Bankaufsicht beispielsweise auch
bestimmte Verwaltungsakte von den Prüfern selbst übernommen werden.
Auf diese Weise würden viele bisherige Doppelarbeiten wegfallen und
gleichzeitig könnten Kompetenzüberschneidungen vermieden werden.

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