![]() Mit dem Übergang der Verantwortung für die Geldpolitik an die Europäische Zentralbank muss die Führungsstruktur in der Deutschen Bundesbank effizient gestrafft werden. Im Rat der Europäischen Zentralbanken selbst vertritt nämlich nur noch der Bundesbankpräsident die deutschen Stabilitätsinteressen. Dies erfordert einen starken unabhängigen Präsidenten im Rahmen eines einheitlichen Leitungsgremiums. Deshalb sollten der Zentralbankrat und das Direktorium zu einem Bundesbankvorstand zusammen geführt werden, der die geschäftspolitischen Entscheidungen fällt und Richtlinien erlässt, die zukünftig für die Handlungen und Entscheidungen der Landeszentralbanken bindend sind. Wettbewerb der Ideen ermöglichen Die deutsche Stabilitätskultur muss gerade auch in den Regionen vor Ort gepflegt werden, um das Vertrauen in einen stabilen Euro nachhaltig zu stärken. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass Informationen zwischen den Regionen und der Zentrale regelmäßig ausgetauscht werden und die Kommunikation effizient gewährleistet ist. Die ideale Plattform hierfür ist der neue Bundesbankvorstand. Die Regionen sollten über ihre Landeszentralbankpräsidenten darin an geschäftspolitischen Entscheidungen grundsätzlich beteiligt sein. Der derzeit geplante sechsköpfige Vorstand reicht dafür nicht aus. Dem Bundesrat sollte ein Vorschlagsrecht für sechs Mitglieder des zukünftig idealer Weise zwölfköpfigen Vorstands eingeräumt werden. Die Bundesregierung schlägt spiegelbildlich dazu weitere sechs Mitglieder, darunter den Bundesbankpräsidenten vor. Der Bundesbankpräsident erhält ein Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter. In Pattsituationen erhält der Bundesbankpräsident ein doppeltes Stimmrecht, so dass das Kollegialprinzip in vollem Umfang gewahrt und die geldpolitische Beratung des Präsidenten verlässlich und dauerhaft institutionalisiert ist. Aufgaben dezentral erfüllen Die vielfältigen Aufgaben, die in der Deutschen Bundesbank verbleiben, sollten natürlich möglichst dort erfüllt werden, wo die Kompetenz dafür vorhanden ist. Gerade Aufgaben, wie sie z.B. im Personalbereich anfallen, sollten so dezentral wie möglich erledigt werden, denn vor Ort besteht hier zweifellos das meiste Wissen über den konkreten Bedarf und die notwendige Umsetzung. Das sollte auch so ganz klar in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Die Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen der Bundesbank können dann selbständig entscheiden, ob noch weitere Synergieeffekte dadurch realisiert werden, dass sie bestimmte Aufgaben in regionalen Kompetenzzentren bündeln. Rolle der Bundesbank bei der Bankenaufsicht stärken Die Rolle der Bundesbank bei der Bankenaufsicht muss gestärkt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Umsetzung von neuen Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel II) muss sich die Bankenaufsicht immer anspruchsvolleren Aufgaben stellen. Der Bundesbankvorstand sollte deshalb auch Mitwirkungskompetenzen bei der Erarbeitung der notwendigen Richtlinien zur Umsetzung der Bankenaufsicht erhalten. An diese Richtlinien sind die Landeszentralbanken gebunden, um eine grundsätzlich einheitliche Handhabung der Bankenaufsicht auch zukünftig zu gewährleisten. Innerhalb dieses klar umrissenen Rahmens könnten dann bei Massengeschäften der laufenden Bankaufsicht beispielsweise auch bestimmte Verwaltungsakte von den Prüfern selbst übernommen werden. Auf diese Weise würden viele bisherige Doppelarbeiten wegfallen und gleichzeitig könnten Kompetenzüberschneidungen vermieden werden. --- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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