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Presse-Stelle:  Bundesverband Windenergie e.V., D-10117 Berlin
Rubrik:Energie    Datum: 26.06.2001
Montis Angriff auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist lächerlich
BWE e.V.: "Davon wird sich kein Investor verunsichern lassen"
Osnabrück. Als "völlig absurd und haltlos" bezeichnet der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE) e.V., Dr. Peter Ahmels, einen erneuten Vorstoß der Europäischen Wettbewerbskommission gegen die erneuerbaren Energien. Brüssels Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte sich in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Hans Eichel gewandt, in dem er darauf hinweist, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dann eine Beihilfe darstellen könne, wenn die Einspeisevergütung von Unternehmen ausgezahlt werde, an denen öffentliche Einrichtungen beteiligt sind. Monti beruft sich dabei auf Zahlungen von Stadtwerken an Betreiber regenerativer Energieanlagen.

Dr. Ahmels weist darauf hin, dass der Tatbestand der Beihilfe zuletzt in dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg vom 13. März 2001 (Rechtssache C379_98) ganz eindeutig dadurch definiert worden ist, dass die Gelder aus "staatlichen Mitteln" stammen müssen. Nur dann würden sie der Prüfung und Genehmigung durch die europäische Wettbewerbsbehörde unterliegen.

Monti schlussfolgert nun, dass die von Stadtwerken an Erzeuger erneuerbarer Energien gezahlten Vergütung nach EEG "aus staatlichen Mitteln" stammen, wenn diese sich überwiegend in öffentlicher Hand befänden. Dieser Zusammenhang erfordere seiner Ansicht nach eine erneute Überprüfung des EEG.

"Den Zusammenhang in der Weise herzustellen, dass Stadtwerke "öffentliche Mittel" zur Zahlung von erneuerbaren Stromlieferungen verausgaben, ist seit der Strommarkt-Liberalisierung schlichtweg falsch", so Dr. Dörte Fouquet, Rechtsanwältin aus Brüssel. Die Stadtwerke handelten wie private Unternehmen und würden nicht mehr von den Städten quersubventioniert. Daher bestehe auch nicht die geringste Möglichkeit, öffentliche Mittel für das EEG auszugeben.

Die Wettbewerbsbehörde lässt sich damit ein weiteres Mal von interessierter Seite instrumentalisieren, um eine Begründung für die noch immer unter Vorbehalt gezahlten Vergütungen nach dem EEG zu erwirken, obwohl dieser Vorbehalt nach der höchstrichterlicher Rechtsprechung vom 13. März längst hätte eingestellt werden müssen, betont Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) e.V. Als "schlechte Verlierer" bezeichnete er die Lobbyisten der Stromwirtschaft. Der vordergründige Versuch der Verunsicherung sei so lächerlich, dass sich kein Investor im Bereich der erneuerbaren Energien davon abschrecken lassen werde.


Osnabrück, den 25.06.2001
2.438 Zeichen (Abdruck frei, Belegexemplar erbeten)


Für Rückfragen: Bundesverband WindEnergie e.V.
Dr. Peter Ahmels (04425-227 Johannes Lackmann (05252-50445




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