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Worauf kommt es bei der Treppenlift-Gestaltung an?
Was ist beim Selbst-Gestalten des Treppenlifts im Hinblick auf die Kosten zu beachten? Keine Frage, dass es sehr vorteilhaft ist, wenn Treppen in der eigenen Wohnumgebung keine unüberwindlichen Hindernisse mehr darstellen. Wie hinlänglich bekannt ist, fällt ein Sitzlift potenziell in den Bereich der Förderung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Grundlage, um eine Bezuschussung durch die Krankenkasse zu erhalten, ist jedoch, dass durch den medizinischen Dienst zumindest ein Pflegegrad Stufe 1 festgestellt wird. Wie sich die konkrete Zuschusshöhe gestaltet, hängt dabei letztlich vom Ergebnis der Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten und der Gesundheitsprüfung der antragstellenden Person ab. Das Maximum von 4.000 Euro pro Person beziehungsweise 8.000 Euro für ein Paar (zwei Personen) wird also nicht immer ausgeschüttet. Deswegen bietet es sich auch nicht an, einfach ein System einzusetzen und rückwirkend das Geld dafür zu verlangen. Schlauer ist es, sich von verschiedenen Fachfirmen bereits im Vorfeld beraten zu lassen und ein maßgeschneidertes (Preis-) Konzept erstellen zu lassen. Natürlich spricht nichts dagegen, dass Sie Ihren individuellen Einrichtungsgeschmack mithilfe Ihres Treppenlifts ausdrücken. Achten Sie dennoch darauf, dass die technischen Aspekte Ihren Bedarf möglichst genau widerspiegeln. Denn das erhöht Ihre Chancen auf eine zügige Bewilligung Ihres Antrags und eine Kostenübernahme deutlich. Und wenn sich herausstellt, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen möchte oder sich als nicht zuständig betrachtet? Dann ist es in manchen Fällen sinnvoll, sich diesbezüglich an die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung oder die Haftpflichtversicherung zu wenden. Sofern Sie mindestens einen Pflegegrad Stufe 1 nachweisen können, ist die Pflegeversicherung nach Erbringen eines Notwendigkeitsnachweis' sogar zur Zuschuss-Leistung verpflichtet. In Bezug auf die anderen Stellen gilt ebenso wie bei einer Anfrage an die KfW-Förderbank, die Berufsgenossenschaft, das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit, dass eine Einzelfallprüfung entscheidet. Nehmen Sie sich also genug Zeit, um einen individuellen Sitzlift zu planen, der Ihnen gleichermaßen gut gefällt und in Bezug auf das Preis-Leistungsverhältnis ausgewogen ist.
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