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So soll bezahlter Lobbyismus durch Abgeordnete und die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete ohne Weiterleitung an die Partei verboten werden. Auch die betragsgenaue Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen ab einer Höhe von jährlich 3.000 Euro ist ein wichtiger Schritt, ebenso wie die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Gesellschaftsanteilen, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden - eine Lehre aus der Affäre um Philipp Amthor (CDU). Hartmut Bäumer: "Natürlich gehen uns einige Regelungen noch nicht weit genug, etwa das Fehlen der Angabe des zeitlichen Umfangs von Nebentätigkeiten. Unabhängig davon fehlt ein entscheidender Baustein: Wir brauchen eine unabhängige Kontrollinstanz, um die Einhaltung der neuen Regeln für die Abgeordneten wie auch der Angaben im Lobbyregister zu überwachen. Daher plädieren wir für das Amt einer/s vom Bundestag gewählten, unabhängigen Lobbybeauftragten, die/der mit umfassenden Kompetenzen, personellen Ressourcen und Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet ist." Einige Graubereiche und mögliche Schlupflöcher bleiben auch nach der Reform bestehen. So sollen geldwerte Zuwendungen aus Anlass der Wahrnehmung interparlamentarischer und internationaler Beziehungen grundsätzlich zulässig bleiben. Mit Blick auf die Aserbaidschan-Affäre bleibt damit fraglich, ob solche Fälle künftig ausgeschlossen sind. Außerdem sollen Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit untersagt werden. Im Rahmen von Vorträgen jedoch strikt zwischen parlamentarischer und nicht-parlamentarischer Tätigkeit zu trennen, wird in der Praxis nicht einfach sein. Darüber hinaus bleibt offen, ob auch Fälle wie in der Maskenaffäre, als Abgeordnete Provisionszahlungen über Firmen abgewickelt haben, künftig besser erkannt werden können. Zwar sollen Beteiligungen von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ab 5 Prozent (statt aktuell 25 Prozent) angezeigt und veröffentlicht werden. Dies müsste jedoch mit der sanktionsbewehrten Pflicht verknüpft werden, dass Abgeordnete mögliche Interessenkonflikte, die sich aus Geschäften der Firma ergeben könnten, offenlegen müssen. Noch offen ist außerdem, wie der §108e StGB zur Mandatsträgerbestechung reformiert wird - hier muss vor allem der Straftatbestand verschärft werden.
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