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So riskiert die Novelle umwelt- und klimapolitische Ziele zu verfehlen, obwohl auf dem Papier alles im grünen Bereich zu sein scheint. Denn zwar werden die Emissionen aus dem Wald bei der Erreichung des EU 40% THG-Minderungsziels bis 2030 in einer Landnutzungs-Verordnung (LULUCF-VO) berücksichtigt, doch die dafür beschlossenen komplexen Regeln erlauben es den Mitgliedsstaaten insgesamt bis zu 369 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 unter den Teppich zu kehren, vorausgesetzt es gibt in der EU einen entsprechenden Überschuss an Gutschriften. Der Anreiz für die einzelnen Mitgliedsstaaten, die CO2-Bindung im eigenen Wald möglichst hoch zu halten, ist somit gering. Noch schlimmere Folgen kann es haben, wenn die Emissionen in andere Länder verlagert werden, wo (stringente) Regelwerke nicht garantiert sind. Es besteht also die Gefahr, dass der europäische Energieholz-Hunger eine CO2-Schuld in Wäldern außerhalb der EU verursacht. Mit einer zusätzlichen Biomasse-Förderung und den unzureichenden Regeln zur Kompensation könnte die EU mit der Bioenergie dem Klima einen Bärendienst erweisen. Das UBA empfiehlt daher, dass alle Emissionsquellen bei der Beurteilung der Klimaschutzleistung von Bioenergie konsequent berücksichtigt werden. Dazu zählt auch die CO2-Schuld durch Intensivierung der Waldbewirtschaftung. Hintergrund: Wird Biomasse, z. B. Holz, verbrannt, wird zunächst Kohlendioxid in die Atmosphäre freigesetzt. Erst beim Wachstum von Pflanzen wird dieses wieder gebunden. Wächst weniger Biomasse nach, verbleibt ein wesentlicher Teil des Kohlendioxids in der Atmosphäre und trägt zum Klimawandel bei. Dieses Risiko für das Klima verschärft sich, wenn die Nachfrage nach Holz steigt, weil mehr Biomasse verbrannt wird und die Wälder intensiver bewirtschaftet werden. Dabei verbleibt für möglicherweise sehr lange Zeiträume eine "CO2-Schuld', und es werden möglicherweise die Potenziale einer deutlich höheren Kohlenstoffbindung auf den intensivierten Standorten nicht mehr genutzt. Eine ausführlichere Analyse finden Sie hier.
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