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Das EU-Parlament stimmte am 15. April 2014 dem Vorschlag zur Richtlinie für die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen zu. Damit wird eine nachhaltige Berichterstattung innerhalb der EU für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter verpflichtend. Zum jetzigen Stand sind etwa 6.000 Unternehmen und Gesellschaften in Deutschland von der Richtlinie betroffen. Deshalb müssen viele kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2017 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll eine Reihe von wertvollen ökonomischen, ökologischen und sozialen Informationen beinhalten. Michael Beier, Vorstand der Heinz Sielmann Stiftung, sieht in der Umsetzung der EU-Richtlinie eine große Chance für eine "Energie- und Ressourceneffizienz als wesentliche unternehmerische Antwort auf den Klimawandel. Hinzu kommen Mitarbeitermotivation und die soziale Verantwortung für das Umfeld des Unternehmens gegenüber der Zivilgesellschaft. Solche Themenbereiche lassen sich mit Hilfe von standardisierten und global akzeptierten Leitlinien in der Praxis leichter umsetzen." Publizitätspflichten für Unternehmen sollten auch für Einrichtungen und Institutionen im gemeinnützigen Sektor gelten, fordert der Vorstand der bundesweit tätigen Naturschutzstiftung. Er setzt mit der vollständigen Transparenz auf eine Stärkung der Zivilgesellschaft. "Wir verfolgen eine langfristige Nachhaltigkeitsstrategie, deshalb übernehmen wir im Dritten Sektor, insbesondere im Stiftungswesen die Vorreiterrolle", so der Vorsitzende des Stiftungsrates, Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde. Mit dem alle zwei Jahre erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht stärkt die Heinz Sielmann Stiftung das Vertrauen in die wirkungsvolle Stiftungsarbeit. Zentrale Themen des Nachhaltigkeitsberichts sind Nachhaltigkeit das eigene Nachhaltigkeitsmanagement, der betriebliche Umweltschutz, die Mittelverwendung, Transparenz für Spender und Förderer und das Personalmanagement. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht gibt detaillierte Informationen über Umweltkennzahlen und beteiligte Interessengruppen (Stakeholder). Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den internationalen Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt und erfüllt die Anforderungen der Option "Kern" nach GRI G4 und des GRI G4 Sector disclosure für NGO. Er gibt rund 40 allgemeinen und zu 70 spezifischen GRI G4-Standards Aufschluss. Den Nachhaltigkeitsbericht der Heinz Sielmann Stiftung finden Sie online hier.
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