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Der Vertrag sieht vor, innerhalb der kommenden fünf Jahre insgesamt 20 Milliarden aus Bundesmitteln der DB Netz AG zur Verfügung zu stellen. Eine angemessene Kontrolle über den Einsatz dieser Milliarden ist allerdings nicht vorgesehen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Gelder des Bundes wirklich dahin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Bereits vor einem Monat hat die Anhörung im Verkehrsausschuss gezeigt, dass aus Expertensicht keine ausreichenden Kontrollmechanismen des Bundes in der Folgevereinbarung LuFV II zu finden sind. Es ist absurd, dass in den Infrastrukturzustands- und Entwicklungsberichten der DB Netz AG der vergangenen Jahre meist alle Zielvorgaben erreicht worden sind und dennoch von einem Investitionsstau von 30 Milliarden Euro die Rede ist. Sinnvoller Mitteleinsatz und Mittelkontrolle stehen offensichtlich im Missverhältnis. Das zeigt auch die Tatsache, dass laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehr als 1.000 Brücken abbruchreif sind. Laut LuFV II sollen jetzt Brücken mit einem Verschlechterungsverbot belegt werden, die frisch saniert sind. 24.000 Eisenbahnbrücken dürfen demnach weiter verfallen, ohne dass dies Konsequenzen für die DB AG hat. Bereits die Kontrollmechanismen der alten LuFV waren nicht wirkungsvoll. So kann es nicht weitergehen. Wir brauchen mehr Transparenz in den jährlichen Infrastrukturzustands- und Entwicklungsberichten der DB Netz AG. So fehlen zum Beispiel nach wie vor Erläuterungen zu Datenänderungen und eine Aufgliederung nach Bundesländern. Hintergrund: Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag im Verkehrsausschuss gestellt, den Vertrag neu zu verhandeln. Der Antrag wurde abgelehnt.
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