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Auch für die Putenmast gilt: Die massenhafte Produktion von Billig-Fleisch funktioniert nicht ohne das Schmiermittel Antibiotika. 93 Prozent aller Durchgänge wurden antibiotisch behandelt und zwar durchschnittlich an bis zu 20 von 100 Masttagen. Und unter den vier meistverwendeten Antibiotika tauchen zwei Reserveantibiotika auf. Diese Antibiotika-Klasse ist für Notfälle in Krankenhäusern aber unentbehrlich. Reserveantibiotika sollten in der Veterinärmedizin nur im Notfall eingesetzt werden, da sonst die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich resistente Bakterien ausbilden, gegen die kein Antibiotikum mehr etwas ausrichten kann. Das hat die Bundestagsfraktion in einem Antrag gefordert. Die laschen freiwilligen Vereinbarungen der Geflügelindustrie werden nicht eingehalten, obwohl sie eine drangvolle Tierdichte von über drei schlachtreifen Putenhähnen pro Quadratmeter zulassen. Selbst diese weichgespülten Richtwerte wurden bei jedem fünften Durchgang überschritten. Hier zeigt die Putenindustrie der Bundesregierung auf, welchen Wert freiwillige Selbstverpflichtungen haben: nämlich gar keinen. Hintergrund: Die NRW Evaluierung zum Einsatz von Antibiotika in der Putenmast finden sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lanuv_fachbericht_58.pdf. Unseren Antrag zum verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin finden hier: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803152.pdf
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