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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen u. Trinken    Datum: 26.09.2000
Europäische Biopatentrichtlinie revidieren
Beschluss des Parteirates
Den folgenden Beschluss fasste der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig auf seiner heutigen Sitzung in Berlin:

"Änderung der Richtlinie 44/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Europäischen Rat und gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass die Richtlinie 44/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. EG Nr. L 213 S. 13) revidiert wird.

Damit soll angestrebt werden, dass menschliche Gene und Gensequenzen zukünftig von der Möglichkeit zur Patentierung ausgeschlossen werden.

Einen Stoffschutz für menschliche Gene bzw. Gensequenzen darf es nicht geben. Vielmehr ist die Patentierungsmöglichkeit auf die Genfunktionen und deren gewerbliche Nutzung zu beschränken, die bei der Patentanmeldung konkret beschrieben wurden. Der Patentschutz soll sich also nicht im Wege des Stoffschutzes auf neue, in der Patentschrift nicht offenbarte Anwendungen erstrecken, sondern nur auf das beschriebene technische Verfahren und die dabei gewonnenen Produkte.


Begründung:
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat erreicht, dass im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie wichtige Verbesserungen vorgenommen wurden: So sollen Gene oder Gen-Teile nur dann patentiert werden können, wenn die "gewerbliche Anwendbarkeit in der Anmeldung konkret unter Angabe der von der Sequenz erfüllten Funktion beschrieben werden" kann. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Unternehmen prophylaktisch ganze Gene oder Gen-Sequenzen patentieren können und damit die Forschungsaktitäten anderer behindern. Wir erwarten, dass bei der Umsetzung der geltenden Richtlinien ins deutsche Recht Angaben zur geografischen Herkunft des Materials bei der Patentanmeldung zu berücksichtigen sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen aber weitergehen und die Patentierbarkeit von Genen vollständig ausschließen. Wir sind der Ansicht, daß es Patente nur auf Erfindungen und nicht auch auf natürlich vorkommende entdeckte Gene geben darf. Menschliches Leben ist nicht patentierbar.

Der rechtliche Schutz biotechnologischer Erfindungen erfordert es auch nicht, dass isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers, insbesondere menschliche Gene oder Gensequenzen, patentierbar sind. Anders, als noch vor zehn Jahren, ist heute die Isolierung einer Gensequenz technisch durch Fortschritte der Bioinformatik leicht machbar geworden, so dass mit der Isolierung keine erfinderische Leistung mehr verknüpft ist. Entscheidend etwa für die Entwicklung neuer therapeutischer und diagnostischer Verfahren ist vielmehr, die Funktion von Gensequenzen zu entschlüsseln und diese für die Herstellung eines Produktes nutzbar zu machen. Darin liegt die erfinderische Leistung. Nur hierauf sollte deshalb eine Patentierungsmöglichkeit gewährt werden. Dies wirkt der Behinderung der Forschung und Entwicklung und möglichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbes mit kostentreibenden Auswirkungen für die gesundheitliche Versorgung etwa durch Nutzungsuntersagungen, Lizenzgebühren oder bürokratischen Zwangslizenzverfahren bei der Entwicklung und Anwendung innovativer therapeutischer und diagnostischer Methoden am Menschen entgegen. Es ermöglicht auch kleinen innovativen Unternehmen eine sinnvolle Forschung an menschlichen Genen, ohne daß sie bei der Nutzung ihrer Forschungsergebnisse von der Zustimmung eines marktbeherrschenden Wettbewerbers und von Lizenzzahlungen abhängig sind."


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