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Die bayerische Wasserwirtschaft gebraucht in diesem Programm auch die seit Jahrzehnten von Fachleuten und vom BUND Naturschutz geforderten Begrifflichkeiten wie Rückverlegung von Deichen, Ausweitung der Hochwasserrückhalteräume in den Talauen und Auwaldrenaturierung. Nur einzelne dieser Forderungen wurden wie etwa bei der Deichrückverlegung an der mittleren Isar bisher exemplarisch umgesetzt. Natürlicher Hochwasserschutz in der Fläche ist weiterhin Fehlanzeige! Die bayerische Wasserwirtschaft ist bis heute fixiert auf immer höhere Dämme und den Bau von Staupolder, die lediglich zur Kappung von einzelnen Hochwasserspitzen, aber nicht zur Dämpfung der Hochwasserwellen an den Flüssen führen können. Gefordert ist nun ein Paradigmenwechsel: der Vorrang der naturnahen Maßnahmen, die durch technische Maßnahmen ergänzt werden - und nicht umgekehrt! Dieser ökologisch ausgerichtete Hochwasserschutz mit Schaffung von großflächigen Hochwasserretentionsräumen in allen Flussauen, muss nun, durch technische Maßnahmen ergänzt, als erstes umgesetzt werden. Dies ermöglicht die Schaffung von Breitwasser statt Hochwasser und heißt u.a. Deichrückverlegung um Hunderte oder wo noch möglich um Tausende von Metern an großen Flüssen, bedeutet aber auch Stopp der Trockenlegung der Auenlandschaften sowie Rückumwandlung von Maisäckern zu Grünland. Eingebettet in ein landesweites Gewässerrenaturierungsprogramm muss endlich der Stopp der Flächenversiegelung in Bayern angegangen werden. Dazu braucht es staatlich vorgegebene Entsiegelungsprogramme in den Kommunen und in der Fläche. Dieses Bündel von ökologischen Maßnahmen umfasst auch die Wiedervernässung der Flussauen, den Wiederaufbau von Auwald und kann nur mit einem endgültigen Verzicht auf neue Straßen, Gewerbe- und Siedlungsgebiete in allen Überschwemmungsräumen und deren Rückbau, dort wo es erforderlich ist, umgesetzt werden. Es geht dabei also nicht nur um wasserwirtschaftliche Fragen. Das diesjährige Hochwasser ist nicht nur eine Folge von Wetterextremen, sondern insbesondere auch Folge einer falschen Landnutzungs- und Wasserbaupolitik. Hier endlich umzusteuern ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nicht allein vom Umweltministerium, sondern nur von allen Fachministerien gemeinsam bewältigt werden kann. Das Landwirtschaftsministerium und die Mehrheitsfraktion im Landtag müssen sich für gesetzlich verpflichtend vorgeschriebene Ufer- und Pufferstreifen an den Bach- und Flußufern, die auch den Schlammeintrag verringern, einsetzen anstatt sie im Schulterschluss mit dem Bauernverband zu blockieren. Es braucht Vorgaben für Biogasanlagen, damit der bodenzerstörende und hochwasserbegünstigende Mais als zentraler Vergärstoff abgelöst wird. Landwirte in den Auen sind auf Umschichtung von Förderprogrammen für eine hochwasserverträgliche und naturgerechte Landwirtschaft angewiesen. Bei der laufenden Diskussion in Brüssel um die Neuausrichtung der Agrarpolitik muss der Freistaat eine Kehrtwende zugunsten ökologischer Belange machen. Der Hochwasserschutz für die Anlieger größerer Flüsse beginnt im Ursprungsbereich und Oberlauf der Zuflüsse: Dort Überflutungsraum und natürlichen Rückhalt bereits an Bächen und Gräben zu schaffen muss eine neue Zukunftsaufgabe der Direktionen für ländliche Entwicklung werden. Die bereits bestehenden Programme des Umweltministeriums für Moorrenaturierung oder Feuchtwiesen als natürliche Schwämme müssen in ihrem Budget um den Faktor 10 aufgestockt werden. Die Oberste Baubehörde muss alle Straßenneubauten, die Tal- und Hochwasserräume beanspruchen, stoppen. Es braucht den Wiederaufbau einer vorausschauenden und verbindlichen Landesplanung zur Sicherung des Gemeinwohlbelanges Hochwasserschutz in den Talauen sowie eine Aufstockung der Mitarbeiter nicht nur in den Wasserwirtschaftsämtern, sondern auch in den in den letzten Jahren systematisch abgebauten und ausgehöhlten Behörden der Landes- und Regionalplanung. Das derzeit noch diskutierte neue Landesentwicklungsprogramm muss neu geschrieben werden mit Vorrang für aktive Klimaschutzpolitik, einem Stopp der Flächenversiegelung und dem neuen Ziel der Sanierung des Landschaftswasserhaushaltes. Das Wirtschaftsministerium, die Landtagsmehrheit und die kommunalen Spitzenverbände Bayerischer Gemeindetag und Landkreistag sollen aufhören, diese Basis der Landesplanung zu Gunsten von baulichem Wildwuchs und Flächenfraß weiter zu untergraben. Der BN fordert damit ein Ende der rein technischen Reparaturversuche, die oft die Hochwasserwelle nach unten weiterreichen und damit die Unterlieger belasten. Stattdessen muss der Einstieg in einen Hochwasserschutz erfolgen, der mit der Natur der Flüsse und Bäche arbeitet, statt gegen sie.
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