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Rubrik:Haus & Garten    Datum: 12.12.2012
Nachtspeicherheizungen und das drohende Verbot
In den 70er Jahren waren Nachtspeicherheizungen sehr modern und wurden in vielen Häusern verwendet. Mittlerweile gelten sie als unrentabel. Allerdings plant der Energiekonzern RWE nun neuartige Nachtspeicherheizungen einzusetzen und in erster Linie als Energiespeicher zu nutzen, um schwankenden Energiemengen, die sich aus der Nutzung der Windkraft ergibt, aufzufangen.

Nachtspeicherheizungen (z.B. auch Nachtstromspeicherheizung genannt) werden elektrisch betrieben. Sie werden am Nachmittag und in der Nacht, also Zeiten (Schwachlastphasen) in denen eher weniger Strom verbraucht wird, mit günstigem Strom aufgeheizt und speichern die Wärme des Tages über einige Stunden. Diese Wärme wird anschließend langsam an die Umwelt bzw. den zu beheizenden Raum abgegeben.


Foto: Fotolia
Sie kamen in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts auf und wurden damals von staatlicher Seite als Alternative zu den Kohle- und Ölöfen gefördert. Die Kraftwerke sollten zur damaligen Zeit gleichmäßig über den Tag ausgelastet werden. Die Nachtspeicherheizungen sollten also dafür eine Nutzung über Nacht fördern. Spezielle Förderprogramme und subventionierte Tarife förderten damals den großflächigen Einsatz von Nachtspeicherheizungen im privaten Wohnbereich.

Doch auch wenn ihre Nutzung zunächst sinnvoll erscheint, Nachtspeicherheizungen belasten erheblich die Umwelt. Zum Teil wurden bis zu 30 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr produziert. Sie verschwenden nicht nur hochwertige Energie und sind somit unwirtschaftlich, sondern sie belasten auch die Gesundheit:
  • Sie sind krebserregend: Viele der Öfen, die vor 1976 gebaut wurden, enthalten Asbest, das nachweislich krebserregend ist.
  • Schädlich für Allergiker: Durch das Gebläse wird Staub aufgewirbelt, was vor allem für Allergiker schädlich sein kann.

Hinzu kommt ein recht niedriger Komfort, denn sie können nicht nach den persönlichen Bedürfnissen eingeschalten und wieder ausgeschalten werden. Bereits am Tag zuvor muss man wissen, ob die Heizung morgen benötigt wird oder nicht. Durch die Umwälzung der Luft durch das Gebläse entsteht außerdem ein starkes Temperaturgefälle zwischen oben und unten, was sich unvorteilhaft auf das Raumklima auswirkt. Mehr Informationen finden Sie unter anderem hier.

Die Nachtspeicherheizung soll nach dem Plan der Bundesregierung ab 01.01.2020 verboten werden. Es gilt für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten und für Nichtwohngebäude (wenn die Nutzfläche mehr als 500 Quadratmeter beträgt). Für Häuser mit bis zu 5 Wohneinheiten und für Fußbodenheizungen gilt das Verbot nicht.

Aktuellen Meldungen zu Folge wird dieses Verbot aber vielleicht nie in Kraft treten, denn die erneuerbaren Energiequellen leisten nehmen einen immer stärkeren Raum ein und die überschüssige Energie könnte in diesen Öfen gespeichert werden. Auch die Hersteller lassen hoffen, sind doch die heutigen Nachtspeicherheizungen auf einem modernen Entwicklungsstand (zum Beispiel von AEG www.aeg-haustechnik.de/produkte/raumheizgeraete/waermespeicher/). Sie sind besser wärmeisoliert und die Wärme wird über kaum hörbare Gebläse abgegeben. Zudem wird eine bessere Raumtemperaturregelung erreicht. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Webseite.



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