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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 02.03.2010
Positionspapier Lichtverschmutzung - Optimierung künstlicher Beleuchtung im Außenraum
7 Forderungen in Anknüpfung an die La-Palma-Deklaration
1. Sternenhimmel und unbeeinträchtigte Nachtlandschaften

Jeder Mensch hat das Recht, den Sternenhimmel und unbeeinträchtigte Nachtlandschaften als Teil der Natur zu erleben.

2. Fauna und Flora

Der negative Einfluss künstlichen Lichts auf Fauna und Flora muss inimiert werden. Licht darf im Außenraum nur in der sicherheitstechnisch erforderlichen Intensität und nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. Naturschutzfachlich sensible Lebensrä;ume wie Trockenrasen und Gewässer sind besonders zu schützen.

3. Gravierende gesundheitliche Störungen

Medizinische Untersuchungen belegen, dass der Einfluss künstlichen Lichts auf den menschlichen Organismus gravierende gesundheitliche Störungen hervorrufen kann.

4. Blendfreie Beleuchtung

Blendung durch künstliche Beleuchtung im Außenraum ist unbedingt zu vermeiden. Blendfreie Beleuchtung leistet aus sinnesphysiologischen Gründen bei geringeren Intensitäten mehr als überdosiertes Licht.

5. Standortvorteil für den Tourismus

Die von Lichtverschmutzung unbeeinträchtigte Landschaft ist ein Standortvorteil für den Tourismus.

6. Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik

Im Interesse der Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik sind Standorte astronomischer Forschung und Volksbildung vor Lichtverschmutzung zu schützen.

7. Rechtlich relevanter Tatbestand

Lichtimmission muss als rechtlich relevanter Tatbestand eingestuft werden. Zur Eindämmung der eskalierenden Effektanstrahlungen und Werbebeleuchtungen sind gesetzliche Regelungen zu fordern.


Downloads
Positionspapier Lichtverschmutzung
www.nfi.at/dmdocuments/PP_Lichtverschmutzung_Feb2010.pdf

Links
La-Palma-Deklaration auf starlight2007.net (auf englisch, französisch und spanisch) www.starlight2007.net/starlightdeclaration.htm

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