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Presse-Stelle:  Umweltinstitut München e.V., D-80797 München
Rubrik:Politik    Datum: 04.05.2000
Macht braucht Kontrolle!
Für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern Tragen Sie sich zwischen 9. und 22. Mai in ihrer Gemeinde ein!
Am kommenden Dienstag, 9. Mai 2000, beginnt die 14-tägige Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle". Das Volksbegehren setzt sich für ein unabhängiges bayerisches Verfassungsgericht ein.

Momentan werden 32 der 38 Verfassungsrichter von der CSU gewählt. In Bayern wählt also die Regierungsmehrheit 84 % der Verfassungsrichter selber. Dieses allen Regeln der Gewaltenteilung widersprechende Verfahren muss geändert werden. Das Volksbegehren orientiert sich am Wahlmodus des Bundesverfassungsgerichts und sieht vor, dass die Richter mit einer 2/3 Mehrheit des Landtages gewählt werden. Außerdem soll das Gremium anstatt 38 nur noch 5 Verfassungsrichter haben, die hauptberuflich und nicht wie bisher nebenberuflich tätig sind.

Um diesen notwendigen Schritt zur Gewaltenteilung auch in Bayern zu erreichen, müssen sich zwischen 9. und 22. Mai 900.000 Bürgerinnen und Bürger, also 10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, in die Unterschriftenlisten, die in den Behörden ausliegen, eintragen. Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Landtagswahl teilnehmen dürfen. Wer bereits den Antrag auf Zulassung des Richtervolksbegehrens unterschrieben hat, muss sich trotzdem nochmals eintragen. Bitte den Personalausweis nicht vergessen!

Mit welch drastischen Mitteln die Arbeit des Aktionsbündnisses "Macht braucht Kontrolle" behindert wird, zeigen die Polizeiaktionen der letzten Wochen. Am 1. Mai kamen beispielsweise etwa 20 Polizisten zum Informationsstand des Bündnisses auf den Marienplatz und beschlagnahmten vier Roben und Richterhüte, mit denen die Aktivisten sich beim Verteilen der Flugblätter verkleidet hatten. Begründung: Missbrauch von Amtskleidung. Dass auf zwei Roben deutlich sichtbar stand: "Ich bin kein richtiger Richter", die Hüte aus Pappe waren und zahlreiche Passanten spontan bekundeten, dass es eindeutig "falsche Richter" seien und dies wirklich jeder sehen könne, der es wolle, beeindruckte die Beamten nicht. Die vier Aktivisten wurden zur Festsstellung ihrer Personalien zur Gefangenen-Sammelstelle abgeführt und dort über eine halbe Stunde festgehalten. Ihre "Theaterroben" wurden beschlagnahmt und den Aktivisten droht schlimmstenfalls gemäß Paragraph 132 a Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Aktionsbündnis sieht in dieser Polizeiaktion eine "krasse Behinderung" und einen "üblen Einschüchterungsversuch", denn aus den Kommentaren des Strafgesetzbuches geht hervor, dass die theaterhafte Verwendung von nachgemachten Roben zulässig ist. "Die Ermittlungen und die Beschlagnahmung sind völlig unverständlich" so der Kommentar des Volksbegehrenssprechers und ehemaligen bayerischen Verfassungsrichter Eckart Stevens-Bartol. "Auch der heutige Fall zeigt: Macht braucht Kontrolle."

Das Aktionsbündnis plant trotz der Vorfälle weitere Informationsveranstaltungen. Am Samstag, 6. Mai 2000, findet ein bayernweiter Aktionstag statt. In München beispielsweise auf dem Marienplatz zwischen 13 und 16 Uhr. Der Infostand hat diesmal eine Samba-Band. Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, findet auf der Homepage des Umweltinstitut München e.V. oder unter obiger Internetadresse weitere, ausführliche Informationen zum Volksbegehren für ein unabhängiges Verfassungsgericht.

Das Umweltinstitut München e. V., das zusammen mit anderen Verbänden das Volksbegehren für ein unabhängiges Verfassungsgericht unterstützt, appelliert: Tragen Sie sich bitte zwischen 9. und 22. Mai in ihrer Gemeinde ein, denn ein unabhängiges Verfassungsgericht ist für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig. Was beim Fußball selbstverständlich ist, muss auch für die bayerische Landespolitik gelten: Der Schiedsrichter muss unparteiisch sein. Auch 1860 München oder der FC Bayern München dürfen keinen hauseigenen Schiedsrichter haben, der die eigenen Spiele pfeift!

Weitere Informationen (incl. Link zu Adresse und Öffnungszeit Ihrer Eintragungsstelle) finden Sie auf unserer Homepage unter www.umweltinstitut.org/frames/all/m74.htm
Petra C. Fleissner



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