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Ansbach, 18.05.2009: In der neuen Förderperiode ab dem Jahr 2013 könnte eine Förderlücke von Naturschutzmaßnahmen in städtischen Gebieten geschlossen werden. Viele Vorhaben zur Umsetzung von Natura 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie in urbanen Gebieten können augenblicklich nicht kofinanziert werden, da sie außerhalb der Kulisse des ländlichen Raumes liegen. Wie der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) mitteilt, sendet EU Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel in einem aktuellen Schreiben an den DVL und den österreichischen Umweltdachverband positive Signale: "Um zu vermeiden, dass un-nötige Hürden aufgebaut werden, ist die Kommission bereit, über Abgrenzungsmethoden zu diskutieren", so Fischer Boel. Auch sollen für Grenzfälle, die durch das Fördernetz fallen, individuelle Lösungen gefunden werden. Die Anregungen der beiden Verbände zur Änderung der Vorgaben sollen für die Förderperiode ab 2013 geprüft werden. "Dies sind ermutigende Aussagen! Wir freuen uns, dass in Brüssel das Problem erkannt ist und die Diskussion über unterschiedliche Förderkulissen im Naturschutz ins Laufen kommt", so DVL-Vorsitzender Josef Göppel MdB. In einem gemeinsamen Brief an die Kommission hatten Göppel und der Präsident des österreichischen Umweltdachverbandes, Dr. Gerhard Heilingbrunner, auf erhebliche Probleme bei der Förderung von Naturschutzmaßnahmen in städtischen Gebieten hingewiesen. So können beispielsweise in städtischen Natura 2000-Gebieten Arten-schutz- oder Renaturierungsmaßnahmen nicht über ELER kofinanziert werden, obwohl mit den Maßnahmen eindeutig europäische Zielvorgaben umgesetzt werden. "Es ist nicht vermittelbar, wenn in der "Rostocker Heide", ein Natura 2000-Gebiet und der größte Wald an der deutschen Ostsee-Küste, Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung ausbleiben müssen, nur weil das Gebiet zur Stadt Rostock mit 230.000 Einwohnern zählt", so Göppel. Die Differenzierung zwischen Stadt und Land ist im verwaltungsmäßigen Vollzug außerdem mit erheblichem Aufwand verbunden. So müssen unterschiedliche Verfahren zur Abwicklung der Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Förderkulissen gefunden werden. Göppel appellierte an die EU, bei einer Neuregelung gangbare und einfache Lösungen zu finden. Um Härtefälle abzufedern, weist Fischer Boel in dem aktuellen Brief auch auf die vorhandenen Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten hin. So können Investitionen für den Naturschutz unter Umständen auch über andere Achsen der ELER-Verordnung oder über die Strukturfonds gefördert werden. Hinweis für die Presse: Sie finden diese Pressemitteilung auch als pdf-Datei zum herunter laden unter www.landschaftspflegeverband.de im Bereich "Presse". Gez. Bernd Blümlein -- Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) Feuchtwanger Str. 38 D-91522 Ansbach Tel.: (0981) 4653-3544 Fax.: (0981) 4653-3550 eMail: bluemlein@lpv.de URL: www.lpv.de oder www.reginet.de
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