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Dass unsere auf fossilen Brennstoffen aufgebaute Energieversorgung nicht zukunftsfähig ist, ergibt sich einerseits aus der fortschreitenden Ausbeutung der Vorräte und andererseits aus dem Klimaproblem. Dass wir von diesem Pferd absteigen müssen, ist schon lange klar. Nur kann man grundlegende Veränderungen bei einem so großen System wie der Energiewirtschaft nicht von heute auf morgen durchsetzen. Staatliche Maßnahmen können solche Prozesse jedoch beschleunigen und steuern. Rund um den Globus pumpen die Regierungen gegenwärtig Billionen von Euro in die Wirtschaft, um ihren Zusammenbruch zu verhindern. Jetzt ist die Zeit, zumindest einen Teil dieser Mittel an den richtigen Stellen und zu den richtigen Bedingungen einzusetzen, um die Energiewende zu beschleunigen. Dazu müssen passende gesetzgeberische Maßnahmen kommen. Die Energiequellen von morgen müssen nachhaltig sein. Die beiden wichtigsten Energieträger von morgen werden Strom und Wasserstoff sein. Sie erlauben Speicherung und Transport von Energie, wie der Kunde sie benötigt. Dank der Möglichkeit der wechselseitigen Umwandlung von Elektrizität und Wasserstoff stellen diese beiden Säulen in einer nachhaltigen Energiewirtschaft dar. Wasserstoff ist unumgänglich, um die nachhaltige Energie im Straßenverkehr einzusetzen; Wasserstoff und Batterie ergänzen sich dabei gegenseitig. Wasserstoff kann ebenso zur Stabilisierung des Stromnetzes angesichts der stark schwankenden Erzeugungsleistungen erneuerbarer Energien beitragen. Die Speicherung von Wasserstoff in unterirdischen Kavernen ermöglicht z. B. eine weit höhere Energiedichte als die von Druckluft. Die begrenzte Zahl geeigneter Orte dafür und die langen Planungszeiten im Bergrecht erfordern aber, dass die entsprechenden Grundsatzentscheidungen heute getroffen werden. Das erfordert nicht nur verstärkten Aufwand bei der Erforschung und Entwicklung von Elektrolyse, Speicherung, Brennstoffzellen, Motoren und Turbinen. Auch ein politisches Bekenntnis zum Energieträger Wasserstoff sowie ein länderübergreifendes Konzept zur Schaffung einer Infrastruktur für Wasserstoff als Energieträger sind erforderlich, um bei den anstehenden Veränderungen Schritt halten zu können und die Exportfähigkeit der Industrie zu stärken. Auf diese Weise würde man für Planungssicherheit sorgen und der Wirtschaft Anreize und Investoren Sicherheit bieten. Die Einspeisevergütung von regenerativ erzeugtem, zwischengespeichertem Strom muss erhöht und aufwendungsgemäß festgesetzt werden. In Bildung und Weiterbildung (beruflich und allgemein) muss Wasserstoff und Brennstoffzellen ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, denn ohne die Mitwirkung der Öffentlichkeit sind Änderungen in der Energieversorgung nicht durchsetzbar. Die gesellschaftliche Bedeutung der Energiewirtschaft erfordert, dass die gesamte Vielfalt der nachhaltigen Energiequellen sowie je nach Anwendung auch der Speicher-, Transport- und Wandlungstechniken zur Anwendung kommen muss. Das ist der Energiemix von morgen. Wasserstoff und Brennstoffzellen gehören dazu. Sie sind keine Allheilmittel, aber ohne sie wird dieser Übergang nicht gelingen. Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schmidtchen Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V. (DWV) Post: Unter den Eichen 87, 12205 Berlin Tel.: 0700) 49376 835 (oder 0700) HYDROTEL) Fax: 0700) 49376 329 (oder 0700) HYDROFAX) E-Mail: h2@dwv-info.de Internet: www.dwv-info.de
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