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![]() Immobilien droht staatlich angeordneter Abriss (Foto: pixelio.de, RainerSturm)Madrid (pte/12.12.2008/06:00) - Um die Bauwut an Spaniens Küsten zu stoppen, will die Regierung nun alle Häuser, die zu nah am Wasser errichtet wurden, abreißen lassen. Dabei beruft man sich auf eine unsichtbare staatliche Strandzone, die mindestens 20 Meter breit und nur auf den Plänen der nationalen Küstenschutzdirektion ersichtlich ist. Diese "Schutzzone" versetzt Hausbesitzer derzeit in Angst und Schrecken, da alle Immobilien, die in diese Zone fallen, nach dem Abschluss der Vermessungsarbeiten in öffentliches Gut werden. Wer darin also ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, wird enteignet und die Gebäude früher oder später ohne Entschädigung abgerissen. So fielen der Abrissbirne bereits eine ganze Reihe von Häusern und sogar Dörfer zum Opfer.Obwohl die Küstenlinie noch nicht vollständig ist und Ingenieure noch rund 20 Prozent der Küste vermessen müssen, schlagen Hausbesitzer und Immobilienmakler Alarm. Besonderes Unverständnis löst hierbei der Umstand aus, dass sich die Linie laut dem Küstengesetz noch jederzeit verschieben kann. Ausschlaggebend ist, wie weit die Wellen im Fall einer Sturmflut tatsächlich reichen. Die Spanierin Carmen del Amo ist kein Einzelfall. Vor vier Jahren kaufte sie eine 150 Quadratmeter große Wohnung mit Meeresblick für 240.000 Euro. Zu dieser Zeit war die unsichtbare Linie in der Region Alicante bereits gezogen. Die Terrasse des Hauses ragt einen Meter in die 20-Meter-Strandzone. Die Wohnung ist daher komplett "öffentlich". Der wirtschaftliche Schaden betrifft vor allem Immobiliengesellschaften. Aber auch viele Privatleute kauften Immobilien, die im Grundbuch nicht mit einem entsprechenden Vermerk versehen wurden. Dabei ist der Staat gesetzlich dazu verpflichtet, eine Eintragung zu machen. Obwohl das Küstengesetz 1988 verabschiedet wurde und laut Regierung nicht rückwirkend angewendet werden soll, sehen sich Tausende Immobilienbesitzer mit Abrissplänen der Städte konfrontiert. Diese berufen sich darauf, dass "die Abgrenzung eines Geländes als öffentliche Domäne stärker wiegt als die Grundbucheintragungen zugunsten von Privaten, was impliziert, dass ein vormals privates Grundstück zur öffentlichen Domäne erklärt werden kann". Einem Bericht des Handelsblatts nach verschwand das Gesetz lange Zeit unbeachtet in der Schublade und wurde durch den Bauboom der vergangenen Jahrzehnte ad absurdum geführt. Erst seit dem Amtsantritt der neuen Regierung 2004 wurde das Gesetz verschärft angewandt. Zudem lassen sich die einst hochgeschätzten Immobilien nur mehr zu einem Dumpingpreis auf dem Markt verkaufen. Schließlich will niemand eine zum Abriss freigegebene Immobilie erwerben. Die Geschädigte Carmen del Amo hat unterdessen im Internet eine Plattform für Betroffene ins Leben gerufen. Unter afectadosleydecostas.blogspot.com können sich Geschädigte in Englisch und Spanisch informieren und anwaltlich vertreten lassen. (Ende) Aussender: pressetext.deutschland Redakteur: Florian Fügemann email: fuegemann@pressetext.com Tel. +43-1-81140-305
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