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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 14.09.2006
Nur strikte Haftungsregeln können Gentech-Kontamination stoppen
Nicht zugelassener Gentech-Reis sorgt für Verstimmung in der EU
Brüssel/Wien (pte/13.09.2006/15:42) - Die Tatsache, dass jede fünfte Reisprobe aus den USA nicht zugelassene gentechnisch kontaminierte Körner enthält, hat die Diskussion über die Haftung nach einer solchen Verunreinigung erneut entfacht. "Eltern haften für ihre Kinder. Das gilt auch für die Gentech-Industrie. Die Firma Bayer muss nun dafür haftbar gemacht werden, dass ein von ihnen entwickelter, nicht zugelassener Gentech-Reis die Felder von Bauern in den USA kontaminiert hat", so Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu. "Ein Unternehmen, das sich aus der Verantwortung stiehlt, indem es im Nachhinein eine Vermarktungsgenehmigung für die USA erwirken will, zeigt blanken Zynismus gegenüber Landwirten, die geschädigt wurden, weil in Folge des Kontaminierungs-Skandals die Reispreise fallen", so Graefe zu Baringdorf www.graefezubaringdorf.de . Zudem würden auch die Verbraucher hinters Licht geführt, denn sie wollen wissen, was sie essen.

Graefe zu Baringdorf kritisiert im pressetext-Gespräch auch die Haftungsregelungen in der EU. "Hier haftet nur, wenn der Schaden eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar ist. Das führt sogar so weit, dass genau nachgewiesen werden muss, von welchem Feld die Verunreinigung stammt", kritisiert der Experte. Das bedeute zudem, dass die Menschen quasi auf ihrem Schaden sitzen bleiben. "Daher gibt es die Forderung nach einer Umgestaltung dieses Haftungsrechts. Zudem sollten nur jene Produkte importiert werden, die vorher geprüft wurden." Diese ständige Vorsichtsmaßnahme hält Graefe zu Baringdorf für absolut notwendig. Offensichtlich herrsche bei den Unternehmen selbst keine besonders große Sorgfalt, sonst würde man nicht ständig über Verunreinigungen hören.

"Der Fall des Gentech-Reises aus den USA und nun auch aus China zeigt, dass entweder ein gezieltes Interesse vorliegt, den Bauern Gentech-Getreide unterzumischen oder aber, dass die Gentech-Saatgutindustrie nicht in der Lage ist, zu kontrollieren, wo ihre Gen-Konstrukte auftauchen," stellt Graefe zu Baringdorf fest. Besonders pikant findet es Graefe zu Baringdorf, dass es sich in beiden Fällen um Reis handelt, der nicht einmal zum kommerziellen Anbau zugelassen war, sondern unter angeblich kontrollierten Bedingungen zu Versuchszwecken angebaut wurde. Man müsse sich nun fragen, wie ein angeblich unter kontrollierten Bedingungen im Versuchsfeld zwischen 1998 und 2000 angebauter Reis, jetzt in konventionelle Partien kommt und über die gesamten USA verteilt werde. "Da stellt sich die Frage, was da genau passiert ist", so Graefe zu Baringdorf, der zudem meint, dass die Industrie damit bereits die Antwort auf die Unmöglichkeit einer Koexistenz gegeben habe.

"So lange die Gentech-Industrie uns den Beweis schuldig bleibt, ob sie ihre Produkte unter Kontrolle halten kann, darf daher kein Anbau von GVO in Europa genehmigt werden. Und sollte es jemals möglich sein, den Anbau strikt zu trennen, brauchen wir europaweit bindende Koexistenzregeln, die den Anbau von herkömmlichen Pflanzen vor Kontaminationen schützen", argumentiert Graefe zu Baringdorf. Der Nachweis, dass die Lieferungen gentechnikfrei sind, müsse bei den Herstellern liegen. "Die große Mehrheit europäischer Verbraucher wollen gentechnikfreie Lebensmittel und sie haben ein Recht darauf, vor Verunreinigungen geschützt zu werden. Das gilt auch bei Importen." Die nun verhängte Sonderregelung für Reisimporte aus den USA sei eine vernünftige Reaktion auf den Reisskandal. (Ende)


Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Wolfgang Weitlaner
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