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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 29.08.2006
Nicht zugelassene Pestizide auch in Deutschland verkauft und angewendet
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Einsatz nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin:

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigt, dass in Deutschland nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel in relevantem Umfang in den Handel und zur Anwendung kommen. So wurden im Rahmen des Pflanzenschutzkontrollprogramms 2005 in circa 30 Prozent der mehr als 3.000 kontrollierten Handelsbetriebe nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel gefunden. Man kann davon ausgehen, so heißt es in der Antwort der Bundesregierung, "dass diese Mittel teilweise auch in den Verkehr gelangt sind." Bereits das Pflanzenschutzkontrollprogramm 2004 kam zu ganz ähnlichen Ergebnissen. Dies zeigt, dass die Verstöße nicht Ausdruck einer besonderen Situation sind, sondern offenbar längerfristig auftreten.

Außerdem wurde im Jahr 2005 bei speziellen Anwendungskontrollen im Bereich der Beerenobstkulturen festgestellt, dass 3 Prozent der Landwirte nicht zugelassene Mittel verwendeten. In etwa 11 Prozent der Fälle wurden Mittel eingesetzt, die zwar für andere Kulturen zugelassen sind, aber im Beerenobstanbau nicht eingesetzt werden dürfen. Diese Zahlen könnten erklären, warum die Umweltorganisation Greenpeace bei ihren Untersuchungen auch bei deutschem Obst und Gemüse immer wieder in relevantem Umfang auf Rückstände nicht zugelassener Pestizide stößt. Selbst wenn man annimmt, dass ein Teil der Belastungen durch Verwehungen oder Verunreinigungen zu Stande kommt, ist nach den neuen Untersuchungsergebnissen davon auszugehen, dass die Rückstände auch durch den Einsatz nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel verursacht werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

Ein Teil der Landwirte nimmt seine Verantwortung offenbar nicht ernst genug, denn es dürfte kaum zutreffen, dass all diese Fehlanwendungen allein auf Unwissenheit beruhen. Ein mehrmaliger Verstoß muss ernsthafte Konsequenzen für die Betriebe haben, denn die schwarzen Schafe gefährden nicht nur die Verbraucher, sondern schädigen den guten Ruf der Branche.

Aber auch Teile des Handels erkennen ihre Verantwortlichkeit beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln nicht ausreichend an. Nicht mehr zugelassene Mittel müssen umgehend sachgerecht entsorgt werden. Die Landwirte müssen sich darauf verlassen können, dass die angebotenen Produkte auch zugelassen sind. Um Landwirte und Verbraucher vor den Folgen unredlicher Handelspraktiken zu schützen, müssen die Sanktionen für die Handelsbetriebe, die nicht zugelassene Pestizide vertreiben, müssen verschärft werden.

Darüber hinaus sollten Hersteller und Handel über Anwendungsbereich und über Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln vermehrt informieren. Mitunter tragen die Hersteller stattdessen durch die Namensgebung der Produkte zur Verunsicherung der Landwirte bei. So kann beispielsweise der Handelsname eines Mittels, dessen Zulassung abgelaufen ist, für ein anderes, neu zugelassenes Mittel verwendet werden. Dies ist als Irreführung der Anwender anzusehen und sollte durch Änderungen im Pflanzenschutzmittelrecht unterbunden werden.

Des Weiteren muss eine Mitteilungspflicht der Länder über Einzelfallgenehmigungen nach Paragraf 18b des Pflanzenschutzgesetzes in das Gesetz eingeführt werden. Dies ist erforderlich, damit zukünftig bei Funden nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe einfacher überprüft werden kann, ob in einzelnen Bundesländern eine Einzelfallgenehmigung nach Paragraf 18b vorliegt. Bisher besteht bei solchen Funden Unsicherheit darüber, ob sie tatsächlich auf den Einsatz nicht zugelassener Mittel zurückgeführt werden können.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland Spitzenreiter, was die Kontrolle von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände anlangt. Das ist gut so. Doch das allein reicht nicht aus. Fehlverhalten muss geahndet werden, damit Schlagzeilen von belastetem Obst und Gemüse endlich der Vergangenheit angehören.

Nicht zur Lösung des Problems trägt dagegen der Druck einzelner Discounter auf die Obst- und Gemüseerzeuger bei. Zu verlangen, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte noch zu unterschreiten, um weiterhin gelistet zu werden, ist unredlich. In der Regel geht dieser Druck zu Lasten der Arbeitnehmer in den Betrieben. Wenn der Lebensmitteleinzelhandel besonders hochwertige Ware oder Bio-Ware haben will, dann muss er auch den entsprechenden Preis zahlen. Kluge Verbraucher haben das längst erkannt.


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