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"Dieser Schriftsatz gibt tiefe Einblicke in die Denk- und Hoffnungsstruktur der Auftraggeber der Smart-Anwälte", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Offenbar arbeiteten Smart und der Mutterkonzern DaimlerChrysler an einem "Rollback-Konzept mit dem Ziel den 5-Milligramm-Grenzwert noch einmal soweit anzuheben, dass Kleinwagen wie der Smart-Diesel weiter ohne geschlossenen Partikelfilter und stattdessen mit billigeren und minder wirksamen Systemen wie dem so genannten PM-Kat verkauft werden können." Diese seien jedoch nur für die Nachrüstung älterer Dieselstinker akzeptabel und würden sonst in Neuwagen nicht verbaut. Vergleichbare Versuche, eine Abgastechnologie für den Gesundheitsschutz bestimmten Automodellen vorzuenthalten, habe es nicht einmal gegeben, als vor zwanzig Jahren der geregelte Katalysator nach seiner Einführung binnen weniger Jahre auch in alle Kleinwagen serienmäßig eingebaut worden war. Resch: "Smart und sein Mutterkonzern DaimlerChrysler brechen ein Tabu. Bisher galt, dass alle Neuwagen mit der besten verfügbaren Technik zur Partikelminderung ausgestattet werden. Gerade der Diesel-Smart als typisches Stadtauto braucht einen ehrlichen Partikelfilter." Selbst gänzlich ungefilterte Mercedes-Pkw oder der Diesel-Golf von VW seien schon vor Jahren mit erheblich geringerem Rußausstoß verkauft worden. Resch erinnerte Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche an ein Versprechen seines Vorgängers Jürgen Schrempp: der hatte im März 2005 feierlich erklärt, auch der Diesel-Smart werde mit einem Partikelfilter ausgestattet. Das sei jedoch nur beim Viersitzer-Smart wirklich erfolgt, dessen Produktion inzwischen eingestellt wurde. Der aktuelle Smart fortwo cdi ist hingegen nur mit einem minderwirksamen PM-Katalysator - also gerade nicht mit einem geschlossenen Dieselpartikelfilter - ausgestattet und unterschreite deshalb mit 22 mg PM/km nur knapp die derzeit verbindliche Euro-4-Norm, die maximal 25 mg PM/km zulässt. Der Rechtsstreit zwischen Smart und der Deutschen Umwelthilfe hatte sich daran entzündet, dass auf den Smart-Internetseiten der Eindruck erweckt wird, als sei der Smart fortwo cdi serienmäßig mit einem vollwertigen Dieselpartikelfilter ausgestattet, der dann auch die EU-PreNorm von 5 mg PM/km unterschreiten würde (s. DUH-Pressemitteilungen vom 12. und 14. Juni 2006). Die DUH hatte Smart wegen irreführender Werbung abgemahnt, Smart jedoch die Unterzeichung einer Unterlassungserklärung verweigert. Die DUH erhielt vor und mehr noch nach der Veröffentlichung des Streits empörte Zuschriften von Smart-Kunden, die sich durch die irreführende Werbung getäuscht fühlen. Sie hatten fälschlich angenommen, einen Smart-Diesel mit vollwirksamem Dieselpartikelfilter gekauft zu haben. Selbst der ADAC war auf die irreführenden Angaben hereingefallen und hatte den Smart fortwo cdi in einer Neuwagen-Liste mit vollwirksamen ("geschlossenen") Partikelfiltern aufgeführt. Nachdem die DUH den Automobilclub auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte, strich der ADAC den Smart unverzüglich aus der Liste. Die mündliche Verhandlung über den Fall findet am morgigen Freitag um 15 Uhr im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Saal 110, I. OG (im Gerichtsgebäude) statt. Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
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