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"Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte ist ein richtiger Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Kreislaufwirtschaft", so UBA-Präsident Troge. Ein wichtiger Grund für die ab 24. März 2006 geltende Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist, dass die Elektromüllberge in den vergangenen Jahren dreimal schneller wuchsen als die Menge des übrigen Siedlungsabfalls. Dies liegt vor allem an der immer kürzeren Nutzungsdauer für elektrische und elektronische Geräte. Jährlich fallen rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Dieser enthält zum Teil erhebliche Mengen umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe - zum Beispiel Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Asbest. Nur mit einer getrennten Sammlung lassen sich diese Schadstoffe aus dem Müllmüll ausschleusen und gezielt entsorgen. Zugleich ist es möglich, bis zu 80 Prozent der eingesetzten Materialien - wie Metalle, Edelmetalle und sortenreine Kunststoffe - wieder zu verwenden oder zumindest stofflich oder energetisch zu verwerten. Dies schont natürliche Ressourcen, denn die Gewinnung und Bereitstellung neuer Rohstoffe belastet zunehmend unsere Umwelt. Die neue Regelung betrifft alle möglichen elektronischen und elektrischen Geräte - von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera - egal wie alt. Neue Elektrogeräte tragen zur besseren Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher folgendes Symbol: ![]() Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Umwelthilfe unter www.green-electronics.info. Zusätzlich schaltet die Deutsche Umwelthilfe eine Verbraucherhotline. Diese beantwortet noch bis Ende Mai 2006 werktags zwischen 11 und 14 Uhr unter 0800 1177177 kostenlos Fragen zur Altgeräterücknahme. Ort und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren die Verbraucher bei ihrer Stadt oder Gemeinde. Dessau, den 22.03.2006
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