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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:
Büro & Unternehmen
Datum:
22.03.2006
24. März 2006: Elektrogesetz tritt in Kraft: Elektroschrott ist viel zu kostbar für die "Tonne"
Kommunen nehmen Kühlschrank, Handy und Co. kostenlos zurück - auf die durchgestrichene Mülltonne achten
Am 24. März 2006 ist es soweit: Alte Elektrogeräte dürfen nicht mehr in den Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher, DVD-Player, Mikrowellen oder Haartrockner stattdessen kostenlos bei den Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgeben. Neue Elektrogeräte, die für private Haushalte bestimmt sind, tragen ab sofort ein klares Zeichen: Die "durchgestrichene Mülltonne". Ältere Elektrogeräte ohne dieses Symbol - zum Beispiel der ausgediente Plattenspieler - dürfen ebenfalls nicht mehr in den Hausmüll. Wer dennoch sein altes Gerät über die Tonne entsorgt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese erheben die Kommunen. "Machen Sie mit", appelliert der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Prof. Dr. Andreas Troge an die Bürgerinnen und Bürger. Denn das lohnt sich: Die Altgeräte gehen künftig über eigene Sammelsysteme an die Hersteller zurück, die den kostbaren Elektroschrott umweltgerecht verwerten und entsorgen. Dadurch können die Hersteller Kunststoffe und wertvolle Rohstoffe wie Gold oder Platin für neue Geräte zurück gewinnen. Dies schont Umwelt und Rohstoffe. Und es könnte nach Einschätzung des UBA bei steigenden Rohstoff- und Energiepreisen neue Produkte - zum Beispiel einzelne Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen - für die Verbraucher auf Dauer günstiger machen. Denn für die Hersteller wird Vieles erneut verwendbar.
"Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte ist ein richtiger Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Kreislaufwirtschaft", so UBA-Präsident Troge. Ein wichtiger Grund für die ab 24. März 2006 geltende Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist, dass die Elektromüllberge in den vergangenen Jahren dreimal schneller wuchsen als die Menge des übrigen Siedlungsabfalls. Dies liegt vor allem an der immer kürzeren Nutzungsdauer für elektrische und elektronische Geräte. Jährlich fallen rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Dieser enthält zum Teil erhebliche Mengen umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe - zum Beispiel Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Asbest. Nur mit einer getrennten Sammlung lassen sich diese Schadstoffe aus dem Müllmüll ausschleusen und gezielt entsorgen. Zugleich ist es möglich, bis zu 80 Prozent der eingesetzten Materialien - wie Metalle, Edelmetalle und sortenreine Kunststoffe - wieder zu verwenden oder zumindest stofflich oder energetisch zu verwerten. Dies schont natürliche Ressourcen, denn die Gewinnung und Bereitstellung neuer Rohstoffe belastet zunehmend unsere Umwelt.
Die neue Regelung betrifft alle möglichen elektronischen und elektrischen Geräte - von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera - egal wie alt. Neue Elektrogeräte tragen zur besseren Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher folgendes Symbol:
Das UBA informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Informationsblatt über die Rücknahme alter Elektrogeräte. Dieses steht mit weiteren Unterlagen unter
www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/elektrog/index.htm
zum Download bereit.
Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Umwelthilfe unter
www.green-electronics.info
. Zusätzlich schaltet die Deutsche Umwelthilfe eine Verbraucherhotline. Diese beantwortet noch bis Ende Mai 2006 werktags zwischen 11 und 14 Uhr unter 0800 1177177 kostenlos Fragen zur Altgeräterücknahme.
Ort und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren die Verbraucher bei ihrer Stadt oder Gemeinde.
Dessau, den 22.03.2006
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
frank.hoenerbach@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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