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Sperrzeitraum in der Diskussion Die Abschaffung des Sperrzeitraums wird diskutiert, da aufgrund der zeitlichen Beschränkung der Pflegemaßnahmen vielfach "Unkrautpflanzen" aussaamen. Jedoch birgt lediglich die "Ackerkratzdistel" ernsthafte Folgen für die ackerbauliche Nutzung. Sie erreicht allerdings ihre Samenreife überwiegend erst nach Ablauf der Sperrzeit und kann dann wirkungsvoll bekämpft werden. Ferner können Landwirte bei extremen "Unkrautbefall" schon heute eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die eine punktuelle Flächenpflege innerhalb des Sperrzeitraumes zulässt. Der Sperrzeitraum ist gängige Praxis in Europa. Zahlreiche EU-Mitgliedsländer, wie Dänemark, Italien, Schweden und Großbritannien haben ähnliche Vorgaben erlassen. Gemeinsame Stellungnahme Die Deutsche Wildtier Stiftung spricht sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Jagdschutz-Verband e.V. (DJV), dem Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL), dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) für den Erhalt der Sperrfrist für Pflegemaßnahmen auf Stilllegungsflächen aus. Die Stellungnahme kann unter www.DeutscheWildtierStiftung.de herunter geladen werden. Die gemeinnützige Deutsche Wildtier Stiftung mit Sitz in Hamburg wurde 1992 von Haymo G. Rethwisch gegründet. Ihr Ziel ist es, einheimische Wildtiere in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen und erlebbar zu machen. Mit einem Stiftungskapital von 45 Millionen Euro zählt die Deutsche Wildtier Stiftung zu den bedeutendsten Stiftungen für Natur- und Wildtierschutz in Europa.
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