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Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird. In der Rubrik: Umwelt & Naturschutz |
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Wildtier-Kinderstuben auf 700.000 Hektar bedroht |
Deutsche Wildtier Stiftung fordert: Mulch- und Mahdverbot auf Brachflächen während der Brut- und Aufzuchtszeit von Wildtieren muss bleiben |
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Hamburg, 18.01.2006. Still gelegte landwirtschaftliche Flächen dienten einst der Regeneration und Nährstoffanreicherung der Böden. Die Intensivierung der Landwirtschaft machte Brachflächen in unserer Kulturlandschaft überflüssig. Damit verschwand ein unverzichtbarer Lebensraum zahlreicher, für die Agrarlandschaft typischer Wildtiere. Viele davon stehen gegenwärtig auf den Roten Listen gefährdeter Tierarten. Heute werden Agrarflächen stillgelegt, um der Überproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorzubeugen. Seit dem Jahr 2005 müssen Landwirte, die Prämienzahlungen erhalten, auch bei Brachflächen bestimmte Standards erfüllen. So müssen in Deutschland die 700.000 ha Brachen gepflegt werden, jedoch nicht zwingend im jährlichen Turnus. Ein striktes Mahd- und Mulchverbot besteht jedoch bisher während der Brut- und Aufzuchtszeit, im Sperrzeitraum vom 1. April bis 15. Juli. Aktuell fordern Vertreter von Hessen und Baden-Württemberg den Sperrzeitraum wieder abzuschaffen und die jährliche Mulchpflicht erneut einzuführen. Dies hätte nicht nur für Feldhasen, Rehe und deren Jungtiere fatale Folgen, die neue Regelung wäre auch ein Todesurteil für seltene Bodenbrüter wie Feldlerche, Braunkehlchen und Rebhuhn. Deshalb fordert die Deutsche Wildtier Stiftung den Erhalt des Sperrzeitraums zum Schutz von Wildtierlebensräumen und macht sich gegen die jährliche Mulchpflicht stark.
Sperrzeitraum in der Diskussion
Die Abschaffung des Sperrzeitraums wird diskutiert, da aufgrund der zeitlichen Beschränkung der Pflegemaßnahmen vielfach "Unkrautpflanzen" aussaamen. Jedoch birgt lediglich die "Ackerkratzdistel" ernsthafte Folgen für die ackerbauliche Nutzung. Sie erreicht allerdings ihre Samenreife überwiegend erst nach Ablauf der Sperrzeit und kann dann wirkungsvoll bekämpft werden. Ferner können Landwirte bei extremen "Unkrautbefall" schon heute eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die eine punktuelle Flächenpflege innerhalb des Sperrzeitraumes zulässt. Der Sperrzeitraum ist gängige Praxis in Europa. Zahlreiche EU-Mitgliedsländer, wie Dänemark, Italien, Schweden und Großbritannien haben ähnliche Vorgaben erlassen.
Gemeinsame Stellungnahme
Die Deutsche Wildtier Stiftung spricht sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Jagdschutz-Verband e.V. (DJV), dem Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL), dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) für den Erhalt der Sperrfrist für Pflegemaßnahmen auf Stilllegungsflächen aus. Die Stellungnahme kann unter www.DeutscheWildtierStiftung.de herunter geladen werden.
Die gemeinnützige Deutsche Wildtier Stiftung mit Sitz in Hamburg wurde 1992 von Haymo G. Rethwisch gegründet. Ihr Ziel ist es, einheimische Wildtiere in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen und erlebbar zu machen. Mit einem Stiftungskapital von 45 Millionen Euro zählt die Deutsche Wildtier Stiftung zu den bedeutendsten Stiftungen für Natur- und Wildtierschutz in Europa.
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