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Den Akku aufladen: Eine Eltern-Kind-Kur kann entscheidend dazu beitragen. |
Magazin-Beitrag |
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Magazin
Endlich eine Pause.
Wenn Mütter oder Väter überlastet sind und unter Erschöpfungszuständen leiden, kann eine Auszeit unter ärztlicher und therapeutischer Betreuung Wunder wirken. Deshalb haben Eltern Anspruch auf Mutter-Kind-bzw. Vater-Kind-Kuren - selbst dann, wenn ihre Sprösslinge gesund und munter sind, eine Trennung von der Mutter oder dem Vater aber nicht zumutbar ist. Beide Eltern können die gleichen Ansprüche geltend machen: ob Mutter oder Vater, jeder, der ein Kind erzieht und mit ihm im selben Haushalt lebt, kann den entsprechenden Antrag stellen.
(Foto: F. Lietsch)Anspruch auf Kur und finanzielle Unterstützung - die momentane Lage- Mütter- bzw. Vätergenesungskuren bleiben weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
- Die tägliche Zuzahlung sind 10,- Euro pro Behandlungstag - egal, ob es sich um eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme handelt. Hier muss allerdings nur die Mutter zuzahlen, das Kind ist befreit. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kann auch die Mutter von der Zuzahlung befreit werden,
Gleiches gilt natürlich für die Vater-Kind-Kur.
- Es bleibt jedoch den Krankenkassen überlassen, ob sie die Kuren voll oder nur zum Teil finanzieren.
- Urlaubstage werden auf Mütter-/Vätergenesungskuren nicht angerechnet. Die Regelkurdauer wird von 4 Wochen auf 3 Wochen verkürzt. Die Kur kann jedoch auf 4 Wochen verlängert werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
- Der Anspruch auf eine Kur besteht alle 4 Jahre.
- Im Falle einer tariflichen Kürzung der Lohnfortzahlung um 20%, erhalten auch berufstätige Mütter während der Kur nur 80% ihres Lohnes oder Gehaltes.
Weitere Infos
Mit dem Gedanken an eine Eltern-Kind-Kur tauchen viele verschiedene Fragen auf, wie z.B.: "Kommt so eine Kur überhaupt für mich in Frage?" und "Was mache ich mit meinen Kindern?" oder "An wen muss ich mich wegen einer Kur eigentlich wenden?"
Kompetente Informationen über Eltern-Kind-Kuren finden sich im Internet z.B. unter:
www.kur.org
www.familienhandbuch.de
www.mutter-kind.de
www.vaeternotruf.de/vater-kind-kur.htm
oder wenden Sie sich an die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände: So unterhält z.B. der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Beratungstelefon, das kostenlos bundesweit über Mutter-Kind-Kuren und die Wahl der richtigen Einrichtung informiert, die Nummer ist: 0800-2232373.
(Foto: F. Lietsch) | |
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