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Zur Sektherstellung gelangen ausgewählte Weine aus ökologischem Landbau unter Zusatz von Hefe und Zucker ein zweites Mal zur Vergärung. Ein Großteil der Sekte aus ökologischem Anbau wird nach dem traditionellen Flaschengärverfahren (Champagner-Methode) hergestellt. Dafür, dass jeder Sekt hohen Qualitätsansprüchen gerecht wird, bürgt die amtliche Prüfungsnummer, die jede Flasche Sekt aus deutscher Erzeugung trägt. Sie ist in Deutschland Voraussetzung für die Verwendung der Bezeichnung "Qualitätsschaumwein", "Sekt" oder "Sekt b.A." Bei einem Sekt b.A. (auf dem Etikett steht der Name des Anbaugebietes) müssen 100 Prozent der Trauben in diesem Anbaugebiet geerntet worden sein. Lagensekt muss zu 85 Prozent aus Weinen der angegebenen Weinbergslage und zu 100 Prozent aus Weinen des angegebenen Anbaugebietes hergestellt werden. Trägt das Etikett die Angabe eines Jahrganges, so müssen 85 Prozent der verwendeten Trauben diesem Jahrgang entstammen. Dies gilt auch für die Angabe einer bestimmten Rebsorte. Wie wird aus Wein Sekt? Durch Vergärung wird der Most zum Wein. Um aus diesem Wein Sekt zu bereiten, muss eine zweite Gärung erfolgen: Nach Zugabe von in Wein gelöstem Zucker und Reinzuchthefe wird der zur Cuvée vermählte Wein in Flaschen bzw. drucksicheren Cuvée-Fässern zur zweiten Gärung gebracht. Durch die Gärung wird der Zucker in Alkohol und Kohlensäure umgewandelt. Die Kohlensäure sorgt für den prickelnden Effekt beim Sekt. Rebsorte und Weinqualität beeinflussen entscheidend den späteren Sekttyp und seine Güte. Um dem Sekt den gewünschten Süßegrad zu verleihen, wird eine sogenannte Versanddosage zugegeben. Nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft und den ökologischen Richtlinien darf die Versanddosage nur bestehen aus:
Sekt gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen
(Jürgen Wagenitz, Bundesverband ökologischer Weinbau e.V.)
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