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Wir begrüßen die zügige Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland. Damit ist für Bundestag und Bundesrat ausreichend Zeit, das Gesetz rechtzeitig vor Ablauf der von der EU gesetzten Fristen zu verabschieden. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform basiert auf dem Beschluss der Sonderkonferenz der Agrarministerinnen und -minister vom 27.11.2003 in Berlin, mit dem Bund und Länder mit breiter Mehrheit für das Modell der regional einheitlichen Flächenprämien und für eine zügige und möglichst weitgehende Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion votiert haben. Um Härten zu vermeiden, wurde als Übergangslösung ein so genanntes Kombinationsmodell aus Betriebs- und Flächenprämien gewählt. Im Interesse der Landwirtschaft und im Sinne der parteiübergreifenden Einigkeit über den eingeschlagenen Weg gilt es nun, den Gesetzesvorschlag zügig voranzubringen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzesentwurf ist für die Bäuerinnen und Bauern Klarheit geschaffen, wohin die Reise in Zukunft gehen wird. Für viele andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird der Weg, den Deutschland bei der Umsetzung einschlägt, eine wichtige Signalwirkung haben. Wir werden uns dafür einsetzen, insbesondere für die Milchbauern, die auch aufgrund des Preiskampfes der Lebensmitteldiscounter unter enormem wirtschaftlichen Druck stehen, eine tragfähige Lösung zu finden. Hierfür wurde bereits eine Bund-Länder Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Milchbauern prägen in besonders positiver Weise das Bild unserer Landwirtschaft und unserer ländlichen Räume. Wir appellieren an alle Beteiligten, sich im Interesse der Milcherzeuger an einer Lösung konstruktiv zu beteiligen, ohne dabei den gefundenen Kompromiss insgesamt zu gefährden.
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