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Der Bundesregierung fehle der Mut, gegen den Druck der amerikanischen Regierung und der internationalen Gentechnikindustrie das Sicherheitsbedürfnis von Verbrauchern, Landwirten und Natur wirksam zu vertreten. Die Bundesregierung solle sich ein Beispiel an der Kärntner Landesregierung nehmen, die in ihrem Gesetz den Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in Naturschutzgebieten und in ökologisch sensiblen Lebensräumen wie Mooren und Auwäldern verbietet. Während das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz einer gentechnikfreien Landwirtschaft sowohl beim konventionellen als auch beim ökologischen Anbau Vorrang gegenüber einer Gentechniklandwirtschaft einräumt, lasse der Künast-Entwurf den Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Deutschland ohne strenge Anforderungen zu. Bezeichnend ist nach Auffassung des DNR, dass die seit über 10 Jahren angekündigte Deckungsvorsorge zur Abdeckung der von Freisetzungen verursachten Schäden, bis heute nicht vorliegt. Die Versicherungsbranche hält die Risiken der grünen Gentechnik bis heute für nicht kalkulierbar! Für eine derartige Risikotechnologie wie die Gentechnik darf es keinen Freifahrschein geben, forderte der DNR. Weitere Informationen: Deutscher Naturschutzring (DNR), Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn Helmut Röscheisen, Generalsekretär, Mobil: 0160/97 209 108
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