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Traditionell werden zum islamischen Opferfest Tiere rituell geschlachtet. Von einigen Gläubigen wird hierbei die Auffassung vertreten, dass das Tier aus religiösen Gründen nicht betäubt werden darf. Normalerweise ist eine Betäubung vor der Tötung vorgeschrieben. Betäubungsloses Schlachten bedeutet für die Tiere erhebliche Leiden und Qualen. Sandra Gulla fordert deshalb eine Kurzzeitbetäubung vor der Tötung. Diese ist mit den Geboten des Koran auch nach Ansicht von Autoritäten des islamischen Glaubens vereinbar. Aufgeklärte Muslime, die sich zum Barmherzigkeitsgebot des Korans gegenüber Tieren bekennen, praktizieren die Kurzzeitbetäubung. Wenn betäubungslos geschächtet werden soll, ist hierfür eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Wird ohne Ausnahmegenehmigung - oftmals zum Beispiel auch auf der grünen Wiese oder gar in der heimischen Küche - ohne Betäubung getötet, liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. "Werden derartige Vorgänge beobachtet, sollte - wie bei allen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz - umgehend Anzeige erstattet werden", fordert Sandra Gulla. Bei der Schächtung wird ein Schnitt durch den Hals des Opfertieres geführt. Es erlebt nach dem üblicherweise praktizierten Verfahren bei vollem Bewusstsein den Schnitt, den Geruch des Blutes und die Todesangst. Blut gelangt durch die durchtrennte Luftröhre in Lunge und Bronchien und führt zu Erstickungsanfällen. Mitunter werden Futterreste durch die zerstörte Speiseröhre erbrochen. Der Tod setzt durch allmähliches Verbluten ein. Weiterführendes Informationsmaterial ist erhältlich bei PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung, Tel. 0431 .248280, www.provieh.de, info@provieh.de. Regina Jaeger, Tel. 0431 .24828-13
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