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Presse-Stelle:  neuform Vereinigung Deutscher Reformhäuser eG, D-61440 Oberursel
Rubrik:Gesundheit    Datum: 28.01.2004
Entscheidung gefallen: Johanniskrautpräparate bleiben freiverkäuflich
Johanniskraut-Präparate dürfen auch in Zukunft weiter frei in Reformhäusern und anderen Verkaufsstellen angeboten und verkauft werden. Am 19.12.2003 hat der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, die festlegt, dass Johanniskraut und seine Zubereitungen bis zu einer Tagesdosis von 1 g Drogenäquivalent oder 1 mg Hyperforin als orale Darreichungsformen freiverkäufliche Arzneimittel bleiben. Tees, Frischpflanzensäfte, Kräutertabletten und Rotölkapseln sind also weiterhin in den Reformhäusern erhältlich.

Anlass für den Streit ums Johanniskraut waren Untersuchungsergebnisse über die Wechselwirkungen johanniskrauthaltiger Arzneimittel mit anderen Medikamenten. Es konnte jedoch eindeutig nachgewiesen werden, dass diese Wechselwirkungen dosisabhängig sind und bei niedrig dosierten freiverkäuflichen Präparaten nicht auftreten. "Das haben klinische Studien in Rostock und Berlin eindeutig bewiesen", erklärt Dr. med. Dr. Bernhard Uehleke, Wissenschaftler am Lehrstuhl für Naturheilkunde in Berlin.

Johanniskraut ist seit Jahrhunderten als "Sonnenschein für die Seele" bekannt. Die Wirkstoffe Hyperforin und Hypericin verlängern die Wirkungsdauer des Botenstoffs Serotonin zwischen den Nervenzellen und wirken so stimmungsaufhellend und beruhigend. Millionen Menschen schwören auf Johanniskraut, wenn es darum geht, das Befinden bei nervlicher Belastung, Niedergeschlagenheit und trüber Stimmung zu verbessern. Gerade bei tristem Herbst- und Winterwetter und während der Hormonumstellung in den Wechseljahren sind Johanniskrautpräparate zuverlässige und sanfte Helfer.


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