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Presse-Stelle:  Umweltstiftung WWF - Deutschland, D-60591 Frankfurt
Rubrik:Naturschutz    Datum: 16.11.1999
Emssperrwerk:Gerichtsbeschluss wirft grundsaetzliche Rechtsfragen auf
Umweltverbaende beantragen Beschwerdezulassung vor dem OVG
Hannover, 12. November 1999 - Am Mittwoch haben die Umweltverbaende BUND und NABU mit Unterstuetzung des WWF beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lueneburg einen 119-seitigen Zulassungsantrag fuer ihre Beschwerde gegen den Sperrwerks-Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (VG) eingereicht. Als Gruende fuer diesen Schritt nannten die Verbaende: Die Uebernahme von unbewiesenen Behauptungen der Bezirksregierung Weser-Ems durch das Gericht, die Einschraenkung des Verbandsklagerechts und die negative Auslegung des europaeischen Naturschutzrechts. Die Verbaende sehen formale und inhaltliche Gruende fuer die Zulassung ihrer Beschwerde. Der VG-Beschluss vom 26. Oktober werfe grundsaetzliche Rechtsfragen auf. "Wir erhoffen uns in Lueneburg eine Entscheidung, die den Weiterbau des Sperrwerks fuer unrechtmaessig erklaert und die Natur und Umwelt weiterhin eine starke rechtliche Vertretung sichert", erklaerten BUND, NABU und WWF am Freitag auf einer Pressekonferenz.

WWF-Sprecher Holger Wesemueller kritisierte, dass das VG Behauptungen der Bezirksregierung beispielsweise zu Sauerstoffmangel und Versalzung der Ems beim Aufstau ohne eingehende Pruefung uebernommen haette: "Oekologische Folgen des Emssperrwerks werden in rechtlich unzulaessiger Weise verharmlost. Selbst die Auffassung der EU-Kommission, dass es im Staufall zu einem Massensterben von Fischen und Kleinstlebewesen kommen wird, hat das Gericht verneint", erklaerte der WWF-Sprecher. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das VG zwar eindeutig der Auffassung der Bezirksregierung widersprochen habe, dass sich das Sperrwerk allein aus Kuestenschutzgruenden rechtfertige. Trotz dieser deutlichen Kritik an der Vorgehensweise der Behoerde in einem zentralen Punkt des gesamten Verfahrens spielte das bei der weiteren Entscheidung der Richter keine Rolle mehr. "Diesen argumentativen Fehlern und Ungereimtheiten soll jetzt das OVG nachgehen", so Wesemueller.

Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschaeftsfuehrer des BUND, machte anhand des Verbandsklagerechts deutlich, dass es den Umweltverbaenden bei ihrem Beschwerdeantrag um wesentlich mehr als das Emssperrwerk geht: "Bleibt der Beschluss aus Oldenburg unwidersprochen, duerfen die gesetzlich anerkannten Umweltverbaende Entscheidungen von Behoerden in Zukunft kaum noch auf ihre Rechtmaessigkeit ueberpruefen lassen", erklaerte der BUND-Sprecher. Beispielsweise haette das VG die Umweltverbaende mit ihrer Kritik an der mangelnden Planrechtfertigung des Emssperrwerks und der unzureichenden Alternativenpruefung als nicht zustaendig abgewiesen. Gleichzeitig wurde sogar die Moeglichkeit der Verbaende in Frage gestellt, die Einhaltung der europaeischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ueberpruefen zu lassen. "Bei dieser Aushoehlung des Verbandsklagerechts koennen die Naturschutzverbaende kuenftig bestenfalls als Verwaltungsgehilfen fungieren. Dann duerfen wir die Naturschutzbelange demna!
echst nur noch darlegen, haben aber keine Moeglichkeiten mehr, rechtswidrige Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern", so BUND-Sprecher Bodenstein-Dresler.

Auch die umstrittene Auslegung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie durch das VG habe rechtsgrundsaetzliche Bedeutung. Das VG in Oldenburg vertrete immer noch die Auffassung, dass die Zerstoerung von 13 Hektar eines europaeischen Vogelschutzgebietes kein erheblicher Eingriff sei. Damit widerspreche das VG auch der Einschaetzung der EU-Kommission: "Wenn sich die Ansicht des Gerichts durchsetzt, dass die Bedrohung beinahe fuer jeden einzelnen Vogel nachgewiesen werden muss und es nicht mehr darum geht, Lebensraeume als ganzes zu erhalten, kann der Natur- und Artenschutz in Niedersachsen und auch in Europa einpacken. Der Oldenburger Beschluss ist ein trauriges Beispiel fuer die Umsetzung des Europarechts in Deutschland", sagte NABU-Geschaeftsfuehrer Olaf Tschimpke. "Auch wenn die Voegel theoretisch vor der Zerstoerung durch das Emssperrwerk fliehen koennen, bleibt ihnen bald kein Zufluchtsort mehr, wenn der Flaechenschutz ausser Kraft gesetzt wird", so der NABU-Sprecher.

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