Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
WWF-Sprecher Holger Wesemueller kritisierte, dass das VG Behauptungen der Bezirksregierung beispielsweise zu Sauerstoffmangel und Versalzung der Ems beim Aufstau ohne eingehende Pruefung uebernommen haette: "Oekologische Folgen des Emssperrwerks werden in rechtlich unzulaessiger Weise verharmlost. Selbst die Auffassung der EU-Kommission, dass es im Staufall zu einem Massensterben von Fischen und Kleinstlebewesen kommen wird, hat das Gericht verneint", erklaerte der WWF-Sprecher. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das VG zwar eindeutig der Auffassung der Bezirksregierung widersprochen habe, dass sich das Sperrwerk allein aus Kuestenschutzgruenden rechtfertige. Trotz dieser deutlichen Kritik an der Vorgehensweise der Behoerde in einem zentralen Punkt des gesamten Verfahrens spielte das bei der weiteren Entscheidung der Richter keine Rolle mehr. "Diesen argumentativen Fehlern und Ungereimtheiten soll jetzt das OVG nachgehen", so Wesemueller. Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschaeftsfuehrer des BUND, machte anhand des Verbandsklagerechts deutlich, dass es den Umweltverbaenden bei ihrem Beschwerdeantrag um wesentlich mehr als das Emssperrwerk geht: "Bleibt der Beschluss aus Oldenburg unwidersprochen, duerfen die gesetzlich anerkannten Umweltverbaende Entscheidungen von Behoerden in Zukunft kaum noch auf ihre Rechtmaessigkeit ueberpruefen lassen", erklaerte der BUND-Sprecher. Beispielsweise haette das VG die Umweltverbaende mit ihrer Kritik an der mangelnden Planrechtfertigung des Emssperrwerks und der unzureichenden Alternativenpruefung als nicht zustaendig abgewiesen. Gleichzeitig wurde sogar die Moeglichkeit der Verbaende in Frage gestellt, die Einhaltung der europaeischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ueberpruefen zu lassen. "Bei dieser Aushoehlung des Verbandsklagerechts koennen die Naturschutzverbaende kuenftig bestenfalls als Verwaltungsgehilfen fungieren. Dann duerfen wir die Naturschutzbelange demna! echst nur noch darlegen, haben aber keine Moeglichkeiten mehr, rechtswidrige Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern", so BUND-Sprecher Bodenstein-Dresler. Auch die umstrittene Auslegung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie durch das VG habe rechtsgrundsaetzliche Bedeutung. Das VG in Oldenburg vertrete immer noch die Auffassung, dass die Zerstoerung von 13 Hektar eines europaeischen Vogelschutzgebietes kein erheblicher Eingriff sei. Damit widerspreche das VG auch der Einschaetzung der EU-Kommission: "Wenn sich die Ansicht des Gerichts durchsetzt, dass die Bedrohung beinahe fuer jeden einzelnen Vogel nachgewiesen werden muss und es nicht mehr darum geht, Lebensraeume als ganzes zu erhalten, kann der Natur- und Artenschutz in Niedersachsen und auch in Europa einpacken. Der Oldenburger Beschluss ist ein trauriges Beispiel fuer die Umsetzung des Europarechts in Deutschland", sagte NABU-Geschaeftsfuehrer Olaf Tschimpke. "Auch wenn die Voegel theoretisch vor der Zerstoerung durch das Emssperrwerk fliehen koennen, bleibt ihnen bald kein Zufluchtsort mehr, wenn der Flaechenschutz ausser Kraft gesetzt wird", so der NABU-Sprecher. Verantwortlich Robert Exner, BUND-Pressereferat Tel. 0511/96569-16 Rueckfragen Vera Konermann, BUND-Niedersachsen Tel. 0511/96569-0 Ulrich Thuere, NABU-Niedersachsen Tel. 0511/91105-27 Holger Wesemueller, WWF Fachbereich Meere & Kuesten Tel. 0172/4212396, 0421-6584619 Weitere Informationen unter http://www.wwf.de
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |