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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Familie, Reise, Erholung    Datum: 16.01.2004
Barrierefreiheit macht Deutschlandtourismus zukunftsfähig
Zur heutigen Annahme des Koalitionsantrags "Reisen ohne Handicap - Für ein barrierefreies Reisen und Naturerleben in unserem Land" (Drucksache 15/1306) im Deutschen Bundestag erklärt Undine Kurth, tourismuspolitische Sprecherin:

Der heutige Beschluss des Bundestages schließt zahlreiche Anstrengungen unserer Fraktion für einen barrierefreien Tourismus in unserem Land ab, die im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 2003 unternommen wurden. Menschen mit Behinderungen oder Einschränkung der Mobilität wollen und sollen - wie alle Touristinnen und Touristen auch - über Ort, Zeit und Gestaltung ihres Urlaubs selbst entscheiden können: Wir wollen einen Tourismus für Alle. Entsprechende touristische Angebote sind hierzu die Voraussetzung.

Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht. Es ist aber auch ein zukunftsfähiges Tourismus-Qualitätsmerkmal. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft, wenn sie touristische Angebote an die Bedürfnisse behinderter beziehungsweise mobilitätseingeschränkter Reisender anpasst. Dabei muss auch deutlich gemacht werden: Barrierefreiheit und Gewinnorientierung sind keine Gegensätze. Im Gegenteil, die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums "Ökonomische Impulse eines Tourismus für Alle" hat eindrucksvoll gezeigt, dass wir es hier mit einer wichtigen Kundengruppe und einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor zu tun haben.

In Deutschland sind zehn Millionen Menschen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, 90 Prozent davon wären reisefähig - wenn Barrieren abgebaut würden! Tatsächlich werden von dieser Personengruppe jährlich "nur" zwei Millionen Urlaubsreisen angetreten, wobei etwa 14 Tage gebucht werden. 1,6 Milliarden Euro werden von Gästen mit Behinderungen für Übernachtungen und 1,5 Milliarden im Tagestourismus ausgegeben. Aber 40 Prozent der Menschen mit Behinderung haben schon auf eine Reise verzichtet, weil es kein geeignetes Angebot gab. 50 Prozent gaben an, dass sie gerne häufiger verreisen würden. Einen Wandel wird der Tourismus auch dadurch erfahren, dass bereits heute jeder vierte Bundesbürger älter als 60 Jahre ist und es 2020 bereits jede/r Dritte sein wird.

Wir wissen also viel über das Freizeitverhalten von behinderten oder mobilitätsingeschränkten Menschen und ihre besonderen Bedürfnisse. Jetzt müssen sich die Kräfte auf die Lösung der bekannten Probleme und den Abbau von Barrieren im weitesten Sinne konzentrieren. Mit dem heutigen Beschluss werden die Voraussetzungen hierfür verbessert - sowohl im Bereich der weiteren Schaffung barrierefreier touristischer Angebote als auch einer verbesserten Information über diese.

Unter anderem soll der Bund selbst bei öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur dafür Sorge tragen, dass das Förderkriterium "barrierefreie Umwelt - für Alle" weitestgehend berücksichtigt wird. Mit gezielten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen soll die Tourismuswirtschaft den besonderen Serviceanforderungen von behinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen besonderes Augenmerk schenken und dies als eigenständiges Bildungsziel aufnehmen.

Es bleibt auch unser Ziel, die Stellung Behinderter und Mobilitätseingeschränkter durch ein Antidiskriminierungsgesetz zu verbessern.



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