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Wer in diesem Jahr eine Photovoltaikanlage auf seinem Hausdach errichtet, erhält statt bisher 45,7 nunmehr 57,4 Cent pro Kilowattstunde selbst erzeugten und ins Stromnetz eingespeisten Solarstroms. Die Förderung muß vom Netzbetreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme ausgezahlt werden. Die Anschaffungs- und Betriebskosten können damit erstmals vollständig gedeckt werden, berichtet die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS). Die UVS rechnet aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung mit einer sprunghaften Zunahme der Nachfrage nach Solarstromanlagen. Weitere kostenfreie Informationen zu Technik und Förderung von Solarstrom bietet der herstellerneutrale Internetratgeber www.solarfoerderung.de. Dieser wird von der bundeseigenen KfW-Bankengruppe und der UVS betrieben. Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Photovoltaikgesetz garantiert Dacheigentümern eine Einspeisevergütung in Höhe von 57,4 Cent pro Kilowattstunde bis zu installierten Spitzenleistung von maximal 30 Kilowatt. Darunter fallen alle Anlagen, welche auf Ein- und Mehrfamilienhäusern üblicherweise errichtet werden. Wer seine Solaranlage nicht auf dem Dach anbringt, sondern in die Hausfassade integriert, erhält wegen höherer Investitionskosten eine zusätzlichen Aufschlag in Höhe von fünf Cent pro Kilowattstunde. Für größere Solaranlagen gelten geringere Fördersätze. Bereits 80.000 Eigenheimbesitzer verfügen nach UVS-Angaben über eine Solarstromanlage. Schon eine fachgerecht installierte Anlage mit einer Größe von nur 20 Quadratmetern und einer Spitzenleistung von 2 Kilowatt könne im Jahr 2.000 Kilowattstunden Solarstrom produzieren.
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