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Die steigenden Preise für Strom sind ein eindeutiges Indiz für den stark nachlassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten. Aufgrund mangelnder Konkurrenz ist für die Preisgestaltung nun nicht mehr eine knappe Kostenkalkulation ausschlaggebend. Wie man an den Quartalsergebnissen der großen Energieversorger sehen kann, setzen die verbliebenen Marktakteure ihre Preise stattdessen auf einem hohen Niveau fest, um ihre großen Gewinnmargen zu festigen. Darunter leidet der einzelne Verbraucher und darunter leidet auch der Standort Deutschland. Die rot-grüne Regierung hat bereits Schritte zur Wiederbelebung des Wettbewerbs eingeleitet. Der Staat wird zukünftig in Form einer Wettbewerbsbehörde als starker Schiedsrichter für bessere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Dies wird in der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz bis zum 1.7.2004 gesetzlich verankert. Anders als die Stromkonzerne behaupten, kann das EEG nicht für die hohen Stromkosten verantwortlich gemacht werden. Damit macht das EEG für den Haushaltskunden nur einen Anteil von 1-2 Prozent am Strompreis aus. Das entspricht etwa 1 Euro pro Haushalt im Monat Mehrkosten für einen durchschnittlichen Einfamilienhaushalt. Um für die energieintensive Industrie Konkurrenznachteile im internationalen Wettbewerb zu verhindern, wurde eigens eine Härtefallregelung geschaffen. Diese Regelung wird im Rahmen der Novellierung des EEG noch ausgebaut. Das Argument, das EEG treibe die Kosten nach oben und dass das EEG bis zu 30 Prozent des Strompreises ausmacht, ist falsch. Diese Argumentation wird nur vorgeschoben um von den eigenen Gewinnmitnahmen abzulenken. Die Industrievertreter sollten nicht dieser falschen Fährte folgen und reflexartig den falschen Esel prügeln. Sie sind besser beraten, sich nun konzentriert den Kernursachen für die hohen Preise zu widmen, um hier eine Veränderung in ihrem Sinne zu erreichen.
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