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Unter Staubniederschlag im Sinne der Richtlinie wird der Trockenrückstand des während der Exposition (Dauer in der Regel ein Monat) in einem Auffanggefäß (sog. Topfsammler) gesammelten atmosphärischen Stoffeintrages verstanden. Der Trockenrückstand wird in einem oxidierenden Säurebad aufgeschlossen. Hierzu beschreibt die Richtlinie drei in der Praxis bewährte Aufschlussvarianten (zwei offene Aufschlüsse, ein geschlossener Mikrowellenaufschluss). Die anschließende Analyse der Aufschlusslösung auf die aufgeführten Metalle und Halbmetalle erfolgt mit einem optischen Atomemissionsspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP OES, Inductively Coupled Plasma Optical Emission Spectrometry). In den Blättern der Richtlinie VDI 2267 werden vollständige Methoden zur Bestimmung von Metallen und Halbmetallen im Schwebstaub der Außenluft und im Staubniederschlag dargestellt, die aus Feuerungsanlagen sowie bei ihrer Herstellung und Verarbeitung in die Außenluft gelangen. Die Auswahl der zu bestimmenden Komponenten erfolgte nach den in der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) oder der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA Luft) aufgeführten Elementen. Hinweis an die Redaktion: Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Anne Steen Telefon: +49 (0) 211 62 14-4 82 Telefax: +49 (0) 211 62 14-1 57 E-Mail: steen@vdi.de
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