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![]() "Nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist jedoch nicht das Alter des Heizkessels maßgebend, nur der Faktor "Abgasverlust" zählt, also der Anteil an Energie, der buchstäblich "durch den Schornstein" zieht und für die Wärmeerzeugung nicht genutzt werden kann", sagt Dipl.-Ing. Reinhard Schüler, Präsident der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch. Ob der eigene Heizkessel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann dem Bericht des Schornsteinfegers entnommen werden. Bereits 1997 haben die Schornsteinfeger entsprechende Einstufungsmessungen an den Heizkesseln vorgenommen und eventuelle Übergangszeiten in ihrem Bericht festgehalten. Ist aufgrund der Bestimmungen dann ein Austausch der Heizungsanlage nötig, trägt man damit aber nicht nur den gesetzlichen Anforderungen Rechnung, sondern leistet auch einen erheblichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Beispielsweise durch die Umstellung einer vorhandenen Ölheizung auf eine neue Erdgasheizung kann im Abgas die Emission des klimawirksamen Gases Kohlendioxid um jährlich rund drei Tonnen pro Haushalt reduziert werden. Als besonders empfehlenswert gelten dabei Erdgasheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Gas-Brennwertheizungen zum Beispiel verwerten nämlich auch noch die Wärme des Abgases und arbeiten so besonders wirtschaftlich. Fazit von Reinhard Schüler: "Wer seine Heizungsanlage modernisiert, schont nicht nur die Umwelt, sondern spart darüber hinaus noch bares Geld. Denn moderne Kessel nutzen nicht nur dem Klimaschutz, sie arbeiten auch effektiver - der Energieverbrauch kann mit ihnen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden." ASUE Die Meldung ist auch abrufbar über Internet: www.asue.de, Rubrik "Aktuelles/Presse" Außerdem können Sie die Grafik in üblichen Formaten unter www.asue.de/downl_algem.htm herunterladen und kostenfrei für Ihre Veröffentlichung verwenden!
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