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Am 04.11. hatten sich die Koalitionsspitzen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die letzten strittigen Details im Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform geeinigt. Die Steuererhöhungen der vier Stufen jeweils am 1. Januar 2000 bis 2003: Benzin: viermal 6 Pfennige/Liter Strom: viermal 0,5 Pfennige/Liter Senkung des Rentenversicherungsbeitrag bis 2003 um weitere ca. 0,6 - 1,0 Prozentpunkte. Die Detailregelungen: - Hocheffiziente Gas- und Dampfturbinen(GuD)-Kraftwerke mit einem Wirkungsgrad über 57,5% werden von der Mineralölsteuer für das eingesetzte Erdgas befreit. - Die bestehende Mineralöl- und Stromsteuerbefreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen mit einer Leistung bis 700 Kilowatt wird auf Anlagen bis 2000 Kilowatt erweitert. - Große KWK-Anlagen über 2000 kW werden von der Mineralölsteuer befreit, sofern der Nutzungsgrad in einem Monat über 70% liegt. Davon sollen Anlagen profitieren, die nur in den Wintermonaten durch den Absatz von Fernwärme einen hohen Wirkungsgrad erreichen. - Behindertenwerkstätten und die Teichwirtschaft erhalten die gleichen Ermäßigungen wie das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft. - Die zusätzliche Mineralölsteuer auf Diesel bei der Bahn und bei Bussen im öffentlichen Nahverkehr wird um 50% ermäßigt. Zunächst nicht geändert wurden folgende Regelungen: - Die Landwirtschaftspolitiker/innen der Koalition fordern eine geringere Ökosteuer-Belastung für die Landwirtschaft. Hierzu wurde zunächst nur ein Prüfauftrag erteilt. - Die von der Koalition geplante und vom BUND geforderte Ökosteuer-Befreiung für Strom aus erneuerbaren Energien wurde nicht umgesetzt - dies soll mit Inkrafttreten der dritten Stufe nachgeholt werden. - Die Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe sollen überarbeitet und mit dem EU-Beihilferecht in Einklang gebracht werden. Der BUND fordert, dass dies ebenfalls spätestens bis zum 1. Januar 2001 geschieht.
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