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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Energie    Datum: 25.11.2003
Neue Einspeisevergütung für Fotovoltaik beschlossen
Zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Heute wurde im federführenden Umweltausschuss das Vorschaltgesetz zum EEG für Fotovoltaik beschlossen.

Für Solarstromanlagen wird damit noch in diesem Jahr Investitionssicherheit durch verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Höhere Vergütungssätze sollen das Ende des erfolgreichen 100.000-Dächer-Programms kompensieren. Dieses staatliche Förderprogramm zum Bau von Fotovoltaikanlagen ist dieses Jahr im Sommer ausgelaufen und wird nicht wieder neu aufgelegt.

Ohne dieses Vorschaltgesetz und die Erhöhung der Vergütungssätze gäbe es einen Stillstand im Bereich der Fotovoltaikanlagen. Dies wäre für die noch junge Branche verheerend. Durch das Vorziehen dieser gesetzlichen Regelung vor die eigentliche Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz wird somit ein Fadenriss bei der Weiterentwicklung der Fotovoltaik ausgeschlossen. Das Vorschaltgesetz soll nach vorgesehenem Zeitplan bereits Anfang Januar 2004 in Kraft treten.

Die Fraktion CDU/CSU hat der Novelle zugestimmt. Es ist schön, dass es auch in diesen bewegten Zeiten Bereiche gibt, in denen nicht machtpolitisch, sondern sachlich orientiert entschieden wird. Das nutzt der Fotovoltaik-Industrie. Parteiübergreifend wird damit klargestellt: Die Fotovoltaik hat Zukunft in Deutschland. Allein die FDP hat gegen das Gesetz gestimmt und bleibt damit isoliert. Mit dem vorgezogenen Gesetz haben die Koalitionsfraktionen für Investoren die notwendige Planungssicherheit geschaffen, die für eine weiterhin positive Entwicklung der Solar-Branche erforderlich ist.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht folgende Vergütungen für Solarstromanlagen vor:
  • Die Grundvergütung entspricht der Vergütungshöhe des Jahres 2003 und beträgt 45,7 Cent/kWh;
  • Anlagen auf Gebäuden (Dachanlagen) erhalten bis zu einer Größe von 30 Kilowatt 57,4 Cent/kWh, Dachanlagen von einer Größe 30-100 Kilowatt erhalten 54,6 Cent/kWh und größere Dachanlagen über 100 Kilowatt bekommen 54 Cent/kWh;
  • Anlagen auf Lärmschutzwänden werden ebenso vergütet wie Anlagen auf Gebäuden;
  • für Fassadenanlagen ist ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Cent vorgesehen.
Unverändert bleibt die jährliche Degression von nominal 5 Prozent für die dann neu in Betrieb gegangenen Anlagen. Durch diese anspruchsvolle Degressionsrate beweisen Politik und Solarbranche, dass es ihnen weiter ernst ist mit schnellen Kostensenkungen.



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