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"Offensichtlich hat sich der Gesetzgeber vom weit verbreiteten Negativ-Image der Hedge-Fonds nicht beirren lassen", bemängelt Dolata und erklärt: "Diese Instrumente werden häufig als dubiose Finanzvehikel in wenig regulierten Off-shore-Zentren angesehen, deren Manager sich gelegentlich mit prall gefüllter Kasse in die Karibik absetzen. Immerhin ist sogar der Finanzminister der USA nach dem 11. September 2001 in großer Sorge, weil er befürchtet, dass Hedge-Fonds auch zur Finanzierung des Terrorismus und zur Geldwäsche eingesetzt werden können." Nichtsdestotrotz will der Bundesminister der Finanzen den deutschen Anlegern den Zugang zu Hedge-Fonds erleichtern. Dahinter steckt auch die Erwartung positiver Auswirkungen für die deutsche Kapitalbilanz. Die Pläne des Gesetzgebers sind vor diesem Hintergrund einer risikoorientierten Folgenabschätzung zu unterziehen. Sollte eine Steigerung der Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland mit noch größeren Gefahren für den Anlegerschutz, die Betrugssicherheit und den durch die Geldwäschebekämpfungsvorschriften intendierten Rechtsgüterschutz verbunden sein, müsste man auch diskutieren, von welchem Gemeinwohlverständnis die gegenwärtig amtierende Bundesregierung ausgeht, argumentiert zum Beispiel der BDK. Eines ist nach der Einschätzung des Gesetzgebers jetzt schon klar: Aufgrund der steuerlichen Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Funds, die nach europäischem Recht erforderlich ist, kommt es zu Steuermindereinnahmen. Manche öffentlichen Erklärungen des Bundesfinanzministers sind erhellender als die Begründungen des Gesetzentwurfes. In Deutschland ist der Finanzdienstleistungssektor von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität von Staat und Gesellschaft. Die Branche bringt mit einer Bruttowertschöpfung von 86 Milliarden Euro einen maßgeblichen Wertschöpfungsanteil (4,6 Prozent des gesamten Volumens) in die Volkswirtschaft ein. Damit liegt sie weit über der Wertschöpfung anderer bedeutender Branchen wie Energie, Telekommunikation und Transport. Mit insgesamt 1,5 Millionen Beschäftigten stellt der Finanzdienstleistungssektor einen der größten Arbeitgeber in Deutschland dar. Im Jahre 2002 waren etwa 3,6 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland dort beschäftigt. Eine derartige Gesetzgebung bedient vor allem die Interessen einer überaus mächtigen Klientel und macht Versprechungen zur Organisierung einer möglichst wirksamen staatlichen Geldwäschebekämpfung zum Lippenbekenntnis. "Der Gesetzgeber wird mit diesem Gesetz die Tatgelegenheiten für Wirtschaftskriminelle größten Kalibers erweitern", so ödp-Sicherheitsexperte Dolata und gibt zu Bedenken: "Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesen Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen. - Vielleicht soll ja aus Deutschland eine Zockerbude werden?"
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