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Presse-Stelle:  VCD Verkehrsclub Deutschland Bundesgeschäftsstelle, D-10115 Berlin
Rubrik:Verkehr    Datum: 14.11.2003
VCD fordert: Fahrgastrechte im BGB festschreiben
Berlin: Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) fordert den Gesetzgeber auf, für Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs verbindliche Rechte auf Entschädigung im Falle mangelhafter Beförderung im Bürgerlichen Gesetzbuch festzuschreiben. Damit unterstützt der VCD im Grundsatz die entsprechende Forderung der FDP-Bundestagsfraktion, die heute im Bundestag zur Debatte steht. Nur mit einer gesetzlichen Regelung, die für alle Verkehrsunternehmen gleichermaßen gelte, könne die Kundenzufriedenheit im öffentlichen Verkehr verbessert und somit die Stellung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel gestärkt werden.

René Waßmer, VCD-Bundesgeschäftsführer: "Bisher sind Reisende für Entschädigungen immer noch auf die Gnade der Verkehrsunternehmen angewiesen, wenn es zu deutlichen Verspätungen oder sogar zum Ausfall von Bussen oder Bahnen kommt. Damit muss endlich Schluss sein. Statt dessen brauchen wir auch im Personenverkehr einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Entschädigung, wie er inzwischen fast im gesamten Geschäftsalltag üblich ist."

Der Vorstoß der Deutschen Bahn AG, in Verhandlung mit dem Verbraucherministerium Entschädigungsregeln in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen und somit mehr Verlässlichkeit für die Kunden zu schaffen, sei zwar begrüßenswert. Doch reichten einzelne, nach eigenem Ermessen gestaltete Bestimmungen der verschiedenen Anbieter im öffentlichen Nah- und Fernverkehr nicht aus. Erst wenn es einen für alle Verkehrsunternehmen verbindlichen Standard gebe, seien Reisende auf dem gesamten Weg vom Start zum Ziel gegen Schäden durch mangelhafte Leistung ausreichend geschützt.

Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD: "Für die Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel kommt es vor allem darauf an, dass ihre gesamte Verbindung funktioniert und sie termingerecht ans Ziel kommen. Deshalb geht es bei den notwendigen Entschädigungsregelungen nicht um Minutenzählerei, sondern um mehr Zuverlässigkeit von Bus und Bahn."

Auch die Unternehmen selbst könnten von klaren Vorgaben im Schadensfall letztlich nur profitieren. Denn damit würde sich der Anreiz für alle Beteiligten erhöhen, bessere Leistung und Information zu erbringen. Das führe am Ende zu einem besseren Angebot, zufriedeneren Kunden und so automatisch zu mehr Umsatz. Um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben, sollten nach Ansicht des VCD bei der gesetzlichen Regelung Bagatellfälle ausgenommen sowie Obergrenzen für Entschädigungszahlungen festgelegt werden.

Tischmann: "Die Regierung muss nun zügig einen Gesetzentwurf vorlegen, damit der Bundestag im Sinne des heutigen Antrags die völlig überholte Rechtsauffassung aus der Eisenbahnverkehrsordnung von 1938 streichen und durch zeitgemäße Haftungsregeln im Bürgerlichen Gesetzbuch ersetzen kann."

Bei Rückfragen:
Daniel Kluge, VCD-Pressesprecher, Tel. 030/2804711-2, Fax 030/2804711-7,
Mobil 0171/6052409.



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