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Die Vertagung der UN-Verhandlungen über ein weltweites Klonverbot ist ein schlechtes Ergebnis. Es besteht die reale Gefahr, dass das Klonen von Menschen nun weiter vorangetrieben wird. Weder auf der Ebene der Inhalte noch auf der Verfahrensebene konnte in New York ein Konsens erzielt werden. Dass die Vertagung mit der denkbar knappen Mehrheit von 80 zu 79 Stimmen zustande gekommen ist, zeigt diese Spaltung überdeutlich. Die Bundesregierung wird ihre Verhandlungsstrategie sowie die inhaltlichen und diplomatischen Motive ihres Abstimmungsverhaltens der deutschen Öffentlichkeit und dem Parlament darlegen. Die Verhandlungen zum Klonverbot haben gezeigt, dass der Kenntnis- und Diskussionsstand zum Klonen und zu biomedizinischen Fragen weltweit große Unterschiede aufweist. So existiert nicht einmal eine einheitliche Definition dessen, was genau unter dem Begriff des "therapeutischen Klonens" zu verstehen ist. Die kommenden zwei Jahre müssen nun genutzt werden, um
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