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Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz haben wir uns dem Schutz der Tiere in besonderem Maße verpflichtet. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Grundsatz auch bei der Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik gelten muss. Das von der EU-Kommission vorgelegte Konzept zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) bietet vielfältige Möglichkeiten zur Reduzierung und Vermeidung unnötiger Tierversuche. Dennoch berücksichtigt der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Chemiekalienverordnung diese Möglichkeit unzureichend. Von den etwa 100.000 in der EU im Umlauf befindlichen Altchemikalien sind bislang nur wenige auf ihre möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt überprüft. Das Informationsdefizit soll mit der vorgesehenen Reform der EU-Chemikalienpolitik behoben werden. Diese Maßnahme zum vorbeugenden Umwelt- und Verbraucherschutz ist zu begrüßen. Eine damit verbundene unnötige Erhöhung von Tierversuchen können und wollen wir jedoch nicht tolerieren. Die Fachanhörung mit Vertretern aus Regierung, Bundesbehörden und Tierschutz- und Umweltverbänden hat deutlich gemacht, dass es bis dato keine Regelungen im Verordnungsentwurf gibt, doppelte Wirbeltierversuche auszuschließen. Insgesamt schöpft der aktuelle Entwurf die im REACH-Konzept eigentlich angelegten Möglichkeiten zur Minimierung von Tierversuchen nicht aus und fällt in diesem Bereich hinter geltendes deutsches Recht zurück. Das akzeptieren wir nicht. Alternative, versuchsfreie Testmethoden müssen verstärkt gefördert und schnellstmöglich für die Anwendung verfügbar gemacht werden. Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihrem Einsatz auf EU-Ebene, diese Defizite zu beheben, sowohl im Interesse des Tierschutzes als auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
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